70.000 Euro beschlagnahmt: Niederländer scheitern mit undeklariertem Bargeld am Flughafen
Evelin Kostolzin70.000 Euro beschlagnahmt: Niederländer scheitern mit undeklariertem Bargeld am Flughafen
Zwei arbeitslose Niederländer wurden am 21. April 2025 an einem deutschen Flughafen gestoppt, als sie versucht haben, 70.000 Euro in bar in den Irak zu bringen. Zollbeamte beschlagnahmten den gesamten Betrag, nachdem die Reisenden das Geld nicht deklariert hatten. Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die gesetzlichen Vorgaben für die Mitführung größerer Bargeldsummen über Grenzen hinweg.
Die Bundespolizei führte eine Sicherheitskontrolle durch, bei der das Bargeld entdeckt wurde. Ein 36-jähriger Mann hatte 50.000 Euro in einer Umhängetasche bei sich, sein 35-jähriger Begleiter weitere 20.000 Euro in einer ähnlichen Tasche.
Nach deutschem und EU-Recht müssen Reisende, die mit 10.000 Euro oder mehr Bargeld ein- oder ausreisen, dies dem Zoll melden. Bei Verstößen drohen verwaltungsrechtliche Verfahren. Die Behörden bestätigten, dass solche Kontrollen zwar nicht die Höhe der mitgeführten Summe begrenzen, nicht deklariertes Geld jedoch eingezogen werden kann.
Gegen beide Männer leitete der Zoll Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Die beschlagnahmten 70.000 Euro verbleiben vorerst in behördlicher Verwahrung. Die Deklarationspflicht für Bargeld steht im Einklang mit weiteren EU-Maßnahmen für Grenzübertritte in oder aus Nicht-EU-Staaten.
Den beiden Männern drohen nun mögliche Strafen wegen unterlassener Deklaration. Der Fall unterstreicht die gesetzliche Verpflichtung, größere Bargeldbeträge bei Reisen anzugeben. Sämtliche nicht gemeldeten Gelder wurden in diesem Fall vom Zoll eingezogen.
