Apothekerkammer fordert dringende Nachbesserungen bei der Reform des Gesundheitswesens
Eggert StriebitzApothekerkammer fordert dringende Nachbesserungen bei der Reform des Gesundheitswesens
Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, hat zu dringendem Handeln bei der Apothekenreform aufgerufen. Auf der heutigen Mitgliederversammlung betonte er die Notwendigkeit letzter Änderungen am Gesetzesentwurf. Die Forderungen kommen zu einer Zeit wachsender Bedenken gegenüber den Plänen von Gesundheitsministerin Nina Warken für den Sektor.
Hoffmann bezeichnete den aktuellen Moment als entscheidende Weichenstellung für das deutsche Gesundheitswesen. Er warnte, die Gesellschaft verändere sich rasant, während das Angebot mit der steigenden Nachfrage kaum Schritt halte. Angesichts sinkender Gesundheitskompetenz bei Patientinnen und Patienten sei eine Reform unverzichtbar, argumentierte er.
Der ABDA-Vorstand hat zentrale Punkte benannt, an denen die Apothekenreform dringend nachgebessert werden müsse. Hoffmann machte deutlich: Die Verbesserung der Vergütung habe absolute Priorität. Als erste Forderung steht eine Erhöhung der Festbeträge, um die finanzielle Stabilität der Apotheken zu sichern. Zweitens wird die Aufhebung des Rabattverbots für Barzahlungen gefordert – eine aus Sicht der Apotheker einfache und praxisnahe Lösung.
Zudem pochte Hoffmann auf den Erhalt des inhabergeführten Apothekenmodells. Geplante öffentliche Proteste wurden vorerst auf den 17. Dezember verschoben, um stattdessen den Dialog mit der Politik zu suchen. Den weiteren Fahrplan skizzierte er wie folgt: Kabinettsbefassung am 17. Dezember, erste Lesung im Bundestag Ende Januar und Prüfung im Bundesrat im frühen Frühjahr.
Zunächst hatte der Koalitionsvertrag Hoffnung auf bessere Vergütungsregeln gemacht. Doch seit Ministerin Warken die Eckpunkte auf dem Deutschen Apothekertag vorstellte, mehren sich die Zweifel. Hoffmann und die ABDA drängen nun auf Nachbesserungen, bevor der Entwurf voranschreitet. Die nächsten Schritte beginnen mit der Kabinettsbefassung im Dezember.
