Apothekerkammer Nordrhein muss Rücklagen abbauen – Gericht urteilt gegen Beitragspraxis
Evelin KostolzinApothekerkammer Nordrhein muss Rücklagen abbauen – Gericht urteilt gegen Beitragspraxis
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) unzulässig Vermögen angehäuft hat. Das Urteil verpflichtet die Kammer, ihre Rücklagen abzubauen und einen Teil der Mitgliedsbeiträge an ihre Mitglieder zurückzuerstatten. Die AKNR hat daraufhin Revision beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) eingelegt.
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stehen die Finanzpraktiken der AKNR. Im November 2020 hatte die Kammer die Obergrenze für ihre Gebühren aufgehoben, woraufhin vier Mitglieder Klage gegen die Beitragsbescheide für die Jahre 2021 bis 2024 einreichten. Seitdem sind weitere 90 Klagen gegen die Gebührenbescheide für 2025 eingereicht worden; in diesem Jahr werden noch mehr erwartet.
Rechtsanwalt Dr. Stefan Kobes von der Kanzlei Luther verteidigte auf der Mitgliederversammlung in Neuss die Position der AKNR. Er kritisierte die Rechtsprechung des Gerichts und warnte, dass das Urteil die gesetzliche und finanzielle Autonomie aller Kammern gefährden könnte. Kobes betonte zudem, dass rechtliche Präzedenzfälle für Industrie- und Handelskammern (IHK) nicht auf Berufskammern im Gesundheitswesen wie die AKNR übertragbar seien.
Als Reaktion auf das Urteil leitet die AKNR nun Maßnahmen ein, um die Vorgaben zu erfüllen. Sie hat begonnen, ihre Rücklagen schrittweise abzubauen, und plant eine detaillierte Haushaltsaufstellung vorzulegen. Damit soll möglichen Argumenten der Kläger in den laufenden Verfahren vorgebeugt werden.
Die Kammer muss ihre Finanzpolitik nun an die gerichtlichen Anforderungen anpassen. Der Ausgang des Revisionsverfahrens wird zeigen, ob das Urteil Bestand hat. Gleichzeitig steht die AKNR weiterhin unter rechtlichem Druck durch ihre Mitglieder, die gegen die Beitragsbescheide vorgehen.
