23 May 2026, 10:29

Betrügerische Bußgeld-Forderungen: Wie Kriminelle Balkon-Solarbesitzer täuschen

Strafe für Balkon-Kraftwerk? Bundesnetzagentur warnt vor Betrug

Betrügerische Bußgeld-Forderungen: Wie Kriminelle Balkon-Solarbesitzer täuschen

Besitzer kleiner Balkon-Solaranlagen in Deutschland werden mit betrügerischen Schreiben unter Druck gesetzt. Die gefälschten Briefe geben vor, vom Bundesnetzagentur zu stammen, und fordern Bußgelder wegen angeblich unterlassener Anmeldungen. Behörden warnen nun, um weitere Opfer zu verhindern.

In den Betrugsschreiben wird den Empfängern vorgeworfen, ihre Photovoltaik-(PV)-Minianlagen nicht im Marktstammdatenregister registriert zu haben. Ihnen wird eine Strafe von 41,60 Euro angedroht, die sich auf 208 Euro erhöht, falls die Summe nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen wird. Zudem werden sie aufgefordert, die Anlage umgehend anzumelden und jährlich einen EEG-Bericht einzureichen.

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Tatsächlich schreibt das deutsche Recht vor, dass Betreiber von Balkon-Solargeräten ihre Anlagen innerhalb eines Monats nach Installation registrieren müssen. Zudem sind jährliche Zählerstandsmeldungen nötig, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Die Bundesnetzagentur bestätigte jedoch, dass es sich bei den Schreiben um Fälschungen handelt.

Mehrere Warnsignale deuten auf den Betrug hin: Die Absenderadresse und die Telefonnummern sind falsch. Die Behörde rät, die Zahlungsaufforderung zu ignorieren und den Vorfall bei der Polizei zu melden. Echte Benachrichtigungen würden niemals auf diese Weise sofortige Strafzahlungen verlangen.

Die Betrüger nutzen die reale Verpflichtung zur Registrierung aus, deren Missachtung tatsächlich Sanktionen nach sich ziehen kann. Die gefälschten Briefe dienen jedoch einzig dem Zweck, Empfänger zu täuschen. Bei verdächtigen Schreiben sollte man sich direkt bei der Bundesnetzagentur erkundigen, bevor man handelt.

Quelle