Betrunkener Fahrer mit 1,7 Promille an Bushaltestelle in Niederpleis aufgegriffen
Evelin KostolzinBetrunkener Fahrer mit 1,7 Promille an Bushaltestelle in Niederpleis aufgegriffen
Ein 56-jähriger Mann aus Buchholz im Westerwald wurde unter dem Verdacht der Trunkenheitsfahrt festgenommen, nachdem ein Autofahrer auffälliges Fahrverhalten auf der A560 gemeldet hatte. Die Polizei entdeckte sein Fahrzeug später an einer Bushaltestelle in Niederpleis abgestellt – sein Blutalkoholwert lag bei etwa 1,7 Promille und damit deutlich über dem in Deutschland gültigen Grenzwert von 0,5 Promille.
Der Vorfall ereignete sich am Samstag, dem 31. Januar, gegen 20:35 Uhr, als ein besorgter Fahrer die Behörden über einen Volkswagen alarmierte, der auf der A560 bei Sankt Augustin zwischen den Spuren hin- und herschwanke. Der Verdächtige verließ die Autobahn, bevor die Beamten ihn stoppen konnten, doch die Polizei fand sein Auto kurz darauf an einer Bushaltestelle in der Hauptstraße in Niederpleis abgestellt.
Der Fahrer, ein Einwohner von Buchholz, räumte ein, Alkohol getrunken zu haben, behauptete jedoch, nur sehr wenig konsumiert zu haben. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von etwa 1,7 Promille – mehr als das Dreifache des erlaubten Limits. Die Beamten brachten ihn zur nächsten Polizeidienststelle, wo eine Blutprobe für weitere Untersuchungen entnommen wurde.
Sein Führerschein wurde sofort eingezogen, und ihm wurde die Fahrt mit allen Kraftfahrzeugen, für die eine Fahrerlaubnis erforderlich ist, untersagt. Ihm drohen nun strafrechtliche Konsequenzen wegen des Verdachts auf Trunkenheit am Steuer. Die Polizei wies darauf hin, dass in Deutschland ein Grenzwert von 0,5 Promille gilt, wobei für Fahrer unter 21 Jahren oder in der Probezeit eine Null-Promille-Grenze besteht.
Laut Landespolizeiberichten von Februar 2024 wurden allein in der Karnevalssaison 2023 in Nordrhein-Westfalen 1.247 Fälle von Trunkenheitsfahrten registriert.
Der Fahrer bleibt weiterhin Gegenstand der Ermittlungen; die genauen rechtlichen Folgen hängen von den Ergebnissen der Blutuntersuchung ab. Die Behörden betonen weiterhin die Gefahren des Fahrens unter Alkoholeinfluss, insbesondere während risikoreicher Zeiten wie Wochenenden und öffentlichen Feierlichkeiten.