BGH bestätigt lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H.
Deutschlands höchstes Gericht hat das Urteil gegen Issa H. wegen eines tödlichen Messerangriffs in Solingen bestätigt. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Freitag seine Revision zurück und beendete damit das Verfahren rechtkräftig. Der aus islamistischem Extremismus motivierte Angriff hatte im August 2024 drei Menschen das Leben gekostet und neun weitere verletzt.
Am Abend des 23. August 2024 griff Issa H. mit einem 19 Zentimeter langen Küchenmesser Besucher eines Festes in Solingen an. Drei Menschen tötete er, acht weitere verletzte er schwer. Die Ermittler bestätigten später seine Absicht: Er wollte so viele Teilnehmer wie möglich ermorden, da er in ihnen Symbole der westlichen Gesellschaft sah.
Im September 2025 verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf Issa H. zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung. Das Urteil umfasste Schuldsprüche wegen dreifachen Mordes, neunfachen versuchten Mordes sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Zudem ordnete das Gericht die anschließende Sicherungsverwahrung an, da von ihm weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe.
Die BGH-Entscheidung bestätigte das vorherige Urteil und fand keine Rechtsfehler im Verfahren. Issa H. hatte sich der Ideologie des „Islamischen Staates“ (IS) angeschlossen und westliche liberale Werte offen abgelehnt. Seine Revision wurde verworfen, sodass die lebenslange Freiheitsstrafe nun rechtskräftig ist.
Das juristische Verfahren ist damit abgeschlossen: Issa H. muss eine lebenslange Haftstrafe verbüßen, gefolgt von der Sicherungsverwahrung. Der Angriff in Solingen zählt zu den schwersten islamistisch motivierten Verbrechen der jüngeren Geschichte in Deutschland. Die Behörden betonen weiterhin die anhaltende Bedrohung durch extremistische Ideologien.






