Bundesgericht kippt Einbürgerung: Ohne Pass kein deutscher Pass möglich
Wally KlemtEntscheidung: In der Regel muss die Identität für die Naturalisierung in Deutschland nachgewiesen werden - Bundesgericht kippt Einbürgerung: Ohne Pass kein deutscher Pass möglich
Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland
Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland
Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland
- Dezember 2025, 14:49 Uhr
Ein syrischer Mann, der seit 2014 in Deutschland lebt, hat einen Rückschlag in seinem Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft erlitten, nachdem er sich weigerte, einen syrischen Reisepass zu beantragen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass ein Pass in der Regel der Standardnachweis für die Identitätsfeststellung sei, und hob damit ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf auf. Der Fall wurde nun zur weiteren Prüfung zurückverwiesen, um zu klären, ob der Mann Anspruch auf eine Ausnahme hat.
Der 1994 geborene Antragsteller reichte statt eines Passes einen syrischen Personalausweis ein, als er die deutsche Staatsangehörigkeit beantragte. Ein niedrigeres Verwaltungsgericht in Düsseldorf hatte dies zunächst als ausreichenden Identitätsnachweis akzeptiert. Das Bundesverwaltungsgericht widersprach jedoch und betonte, dass ein Reisepass aufgrund seiner internationalen Anerkennung das primäre Dokument zur Überprüfung der Identität bleibe.
Die Entscheidung über den Antrag des Mannes bleibt vorerst offen und hängt von einer weiteren Bewertung durch das Düsseldorfer Gericht ab. Sollte er keinen syrischen Pass beschaffen können, muss er nun nachweisen, warum dies unmöglich oder unzumutbar ist. Das Urteil unterstreicht die Regelung, dass ein Pass in Einbürgerungsverfahren in Deutschland grundsätzlich als Standardnachweis der Identität gilt.






