12 February 2026, 09:31

Bundespolizei beschlagnahmt 59.000 Euro bei Grenzkontrolle in Aachen

Eine Gruppe von Polizeibeamten steht vor einem großen Gebäude mit Fenstern, Säulen und Bögen, mit Fahrzeugen auf der Straße, einer Person mit einer Kamera auf der linken Seite und Bäumen, Verkehrsampeln, Flaggen und einem klaren blauen Himmel im Hintergrund.

Verschlungen in Widersprüche - 59.000 Euro gesichert - Bundespolizei beschlagnahmt 59.000 Euro bei Grenzkontrolle in Aachen

Zwei Männer verlieren über 59.000 Euro bei Bundespolizeikontrolle am Aachener Westbahnhof

Am 10. Februar 2026 beschlagnahmte die Bundespolizei zwei Männern am Bahnhof Aachen West mehr als 59.000 Euro. Die Beamten hielten die 38- und 40-jährigen Männer an, als diese über die Autobahn A4 aus den Niederlanden nach Deutschland einreisten. Der Betrag wurde wegen des Verdachts auf Geldwäsche sichergestellt.

Der Vorfall begann mit einer routinemäßigen Grenzkontrolle. Ein Drogen-Schnelltest bei beiden Männern schlug positiv an, was die Verdachtsmomente der Beamten verstärkte. Der 40-Jährige konnte keinen Ausweis vorlegen, während dem 38-Jährigen ein gültiger Führerschein fehlte.

Bei der Befragung machten die beiden widersprüchliche Angaben über das Bargeld und ob sie verbotene Gegenstände mitführten. Sie behaupteten, das Geld stamme aus legalen Quellen, darunter Spielgewinne und private Ersparnisse. Doch ihre unschlüssigen Aussagen überzeugten die Ermittler nicht.

Nach deutschem Recht verstößt das Mitführen von mehr als 10.000 Euro in bar ohne Deklaration gegen das Geldwäschegesetz. Da die Männer die legale Herkunft des Geldes nicht nachweisen konnten, konfiszierte die Polizei den gesamten Betrag. Die Behörden prüfen nun im Rahmen der laufenden Ermittlungen die Herkunft der Summe.

Die beschlagnahmten 59.000 Euro bleiben vorerst in Polizeigewahrsam. Den beiden Männern drohen nun mögliche Anklagen wegen unterlassener Deklaration des hohen Bargeldbetrags und wegen falscher Angaben. Der Fall zeigt, wie streng finanzrechtliche Vorschriften an deutschen Grenzübergängen durchgesetzt werden.