12 February 2026, 13:32

Bundespolizei beschlagnahmt 59.000 Euro bei Grenzkontrolle – Verdacht auf illegale Geldtransporte

Ein weißes Dokument mit fetter, zentrierter schwarzer Schrift, die "Pr√©fecture de Police" lautet, und einer kleinen Polizeiakademie-Illustration oben rechts.

Bundespolizei beschlagnahmt 59.000 Euro bei Grenzkontrolle – Verdacht auf illegale Geldtransporte

Bundespolizei stoppt Auto an niederländischer Grenze – über 59.000 Euro Bargeld sichergestellt

Die Bundespolizei in Aachen hat am Dienstag ein Auto kontrolliert, das aus den Niederlanden nach Deutschland einreiste. Bei der Überprüfung entdeckten die Beamten mehr als 59.000 Euro in bar. Die beiden Insassen – beide Männer – machten widersprüchliche Angaben zur Herkunft des Geldes.

Der Vorfall ereignete sich, als ein 38-jähriger deutscher Fahrer über die Autobahn A4 die Grenze überquerte. Da er keinen gültigen Führerschein vorweisen konnte, geriet er zunächst in Verdacht. Sein Beifahrer, ein 40-jähriger Mann, führte lediglich einen deutschen Führerschein mit sich – weder Pass noch Personalausweis für die Grenzkontrolle.

Im Auto sowie bei den beiden Männern fanden die Beamten größere Bargeldbeträge. Auf Nachfrage behaupteten die Männer, das Geld beim Glücksspiel gewonnen zu haben. Allerdings passten ihre Aussagen nicht zusammen, insbesondere zur Mitführung von mehr als 10.000 Euro.

Ein Drogen-Schnelltest bei beiden Männern schlug positiv an. Die Behörden leiteten den Fall daraufhin im Rahmen eines Freigabeverfahrens an den Zoll weiter. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden die Männer wieder auf freien Fuß gesetzt.

Die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe des LKA NRW untersucht nun den Sachverhalt. Die Ermittler prüfen die widersprüchlichen Schilderungen sowie die Herkunft der Gelder. Bisher liegen keine weiteren öffentlichen Informationen zu möglichen Zusammenhängen zwischen den Drogentests, dem Bargeld oder den Aussagen der Verdächtigen vor.

Die beschlagnahmten 59.000 Euro bleiben Gegenstand der Ermittlungen durch Zoll und Finanzermittlungsbehörden. Ob es zu Anklagen kommen wird, ist derzeit noch unklar. Der Fall unterstreicht die anhaltend strenge Kontrolle großer Bargeldbewegungen an Grenzübergängen.