Elektronische Patientenakte wird ab Oktober 2025 für alle Pflicht
Ab Oktober 2025 müssen Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Die neue Regelung soll die Versorgungssicherheit verbessern und Medikationsfehler verringern. Apotheken in Dortmund begrüßen die Umstellung – trotz anhaltender technischer Herausforderungen.
Mit der ePA können Apotheken künftig drei Tage lang über die Gesundheitskarte auf die Medikationsliste eines Patienten zugreifen. Das hilft, gefährliche Wechselwirkungen zu vermeiden und gibt einen besseren Überblick über verschriebene Arzneimittel. Ab dem kommenden Jahr dürfen Apotheker zudem auch rezeptfreie Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel in die Akte eintragen.
Die Kontrolle über ihre Daten bleibt bei den Patienten. Sie können einzelnen Leistungserbringern den Zugriff über ihre Krankenkassen-App sperren oder direkt bei ihrer Versicherung beantragen. Die Dortmunder Apotheken sehen in dem System einen großen Fortschritt für die Arzneimittelsicherheit – auch wenn die dahinterliegende Telematikinfrastruktur noch nicht stabil läuft.
Die ePA baut auf den bestehenden Datenschutzregeln auf. Apotheken gehen bereits heute sorgsam mit sensiblen Informationen um und nutzen sie ausschließlich zum Wohl der Patientengesundheit. Das digitale System erweitert dieses Prinzip nun um zusätzliche Schutzmechanismen.
Die verpflichtende Einführung der ePA startet im Oktober 2025. Sie soll Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern bessere Werkzeuge an die Hand geben, um Medikationsfehler zu vermeiden. Zwar sind noch technische Nachbesserungen nötig, doch das System stellt die Patienten in den Mittelpunkt – und gibt ihnen die Hoheit über ihre eigenen Daten.






