25 June 2026, 12:25

Energieeffizienzgesetz reformiert: Lockerungen für Rechenzentren und längere Fristen bis 2030

Schwarz-Rot lockert Effizienzregeln für die Wirtschaft

Energieeffizienzgesetz reformiert: Lockerungen für Rechenzentren und längere Fristen bis 2030

Der Bundeskabinett hat Änderungen am Energieeffizienzgesetz verabschiedet. Die Reformen lockern die Vorschriften für Rechenzentren und verlängern die Fristen zur Erfüllung der Effizienzziele. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche betonte, das Ziel sei es, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Das ursprüngliche Gesetz richtete sich an Betreiber von Rechenzentren, da diese besonders viel Strom verbrauchen und Abwärme erzeugen. Es verpflichtete sie, ihren Energiebedarf durch erneuerbare Energien auszugleichen und Energiemanagementsysteme einzuführen. Nach den neuen Regeln wird die Frist für den Umstieg auf erneuerbare Energien auf das Jahr 2030 verschoben.

Die Pflicht zur Nutzung von Abwärme entfällt, sofern kein lokales Fernwärmenetz existiert. Unternehmen müssen nun nur noch dann ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen, wenn sie mindestens 23,6 Gigawattstunden pro Jahr verbrauchen. Auch die Effizienzvorgaben wurden gelockert: Statt zwei Jahren haben Betreiber nun vier Jahre Zeit, um die Anforderungen zu erfüllen.

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Die Änderungen stoßen auf Kritik. Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch bezeichnete die Reformen als „Kapitulation vor den Tech-Giganten“ und warnte vor höheren Umwelt- und Wirtschaftskosten. Linda Klapdor von Greenpeace argumentierte, die Anpassungen schafften Schlupflöcher für große Technologiekonzerne und könnten die Emissionen erhöhen.

Die gelockerten Regeln geben Rechenzentren mehr Zeit und Flexibilität, um die Effizienzziele zu erreichen. Gleichzeitig werden einige Verpflichtungen zur Abwärmenutzung und zum Energiemanagement reduziert. Kritiker werfen der Regierung vor, die Reformen schwächen den Umweltschutz und begünstigten vor allem Großkonzerne.

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