EU-Resolution zu "Nur Ja heißt Ja" bringt Deutschlands Sexualstrafrecht in Erklärungsnot
Wally KlemtEU-Resolution zu "Nur Ja heißt Ja" bringt Deutschlands Sexualstrafrecht in Erklärungsnot
In Deutschland ist das Sexualstrafrecht erneut in die Diskussion geraten, nachdem die Europäische Kommission eine Resolution zum "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip unterstützt hat. Mit diesem Schritt soll der Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt in ganz Europa gestärkt werden. Doch die geplante Reform stößt auf starken Widerstand – vor allem von konservativen Kreisen in Deutschland.
2016 hatte Deutschland sein Sexualstrafrecht reformiert und das "Nein heißt Nein"-Prinzip eingeführt. Seither sind sexuelle Handlungen gegen den deutlich geäußerten Willen einer Person strafbar – selbst wenn kein körperlicher Widerstand geleistet wird. Dennoch gab es Kritik, die Regelung gehe nicht weit genug.
Die neue Resolution der Europäischen Kommission zielt auf einen noch strengeren Maßstab ab: "Nur Ja heißt Ja". Demzufolge erfordern sexuelle Handlungen eine ausdrückliche Zustimmung, deren Fehlen als klares Zeichen der Ablehnung gewertet wird. Mehrere europäische Länder, darunter Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und Frankreich, haben diesen Ansatz bereits übernommen.
Die Initiative der EU gewann an Fahrt, nachdem der Fall Gisèle Pelidot Schwachstellen im bestehenden Schutzsystem offenbart hatte. Befürworter argumentieren, dass "Nur Ja heißt Ja" im Vergleich zum "Nein heißt Nein"-Modell eine klarere und weniger missverständliche Einwilligung definiert. Die Resolution soll einen einheitlichen Standard in Europa schaffen, um Opfer sexualisierter Gewalt besser zu schützen.
Mit der Entscheidung der EU gerät Deutschland unter Druck, sein aktuelles rechtliches Rahmenwerk zu überprüfen. Zwar war "Nein heißt Nein" ein Fortschritt, doch das "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip gilt als die wirksamere Lösung. Die Resolution setzt nun einen Maßstab für künftige Reformen in den Mitgliedstaaten.






