EuGH-Urteil revolutioniert Urheberrechtsschutz für funktionales Design in Europa
Evelin KostolzinEuGH-Urteil revolutioniert Urheberrechtsschutz für funktionales Design in Europa
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein richtungsweisendes Urteil zum Urheberrechtsschutz für funktionale Designs gefällt. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht das modulare Möbelsystem USM Haller des Schweizer Herstellers USM. Die Entscheidung folgt auf jahrelange Rechtsstreitigkeiten darüber, ob solche Entwürfe nach EU-Recht urheberrechtlichen Schutz genießen.
Das Urteil präzisiert, wie kreative Werke Originalität nachweisen müssen, um in ganz Europa geschützt zu werden.
Der Fall begann, als USM stringenteren Urheberrechtsschutz für sein ikonisches USM-Haller-System beantragte. Deutsche Gerichte hatten zuvor infrage gestellt, ob das modulare Design die Schwelle zur künstlerischen Eigenständigkeit erreicht. Der EuGH wurde gebeten, das EU-Recht dahingehend auszulegen, ob rein funktionale Gegenstände urheberrechtlich geschützt werden können.
In seinem Urteil bestätigte der Gerichtshof, dass der Schutz nur der Ausdrucksform einer Idee gilt – nicht der Idee selbst. Damit ein Design geschützt wird, muss es die Persönlichkeit des Schöpfers widerspiegeln und über die technischen Anforderungen hinaus freie, kreative Entscheidungen erkennen lassen. Das bedeutet: Funktionale Objekte können urheberrechtlich geschützt werden – allerdings nur, wenn ihre Form eine deutliche künstlerische Absicht erkennen lässt.
Die Entscheidung des EuGH schafft einen harmonisierten Rahmen für Urheberrechtsansprüche bei funktionalen Designs in der gesamten EU. Der konkrete Ausgang für USM Haller liegt nun jedoch wieder bei den deutschen Gerichten, die die neuen Kriterien auf den Einzelfall anwenden müssen.
Die Freie Demokratische Partei (FDP) war zwar nicht direkt in das Verfahren involviert, hatte sich aber zuvor für klarere Regelungen zum geistigen Eigentum in der Kreativwirtschaft eingesetzt.
Das Urteil setzt einen Präzedenzfall dafür, wie funktionale Designs nach EU-Urheberrecht bewertet werden. Nun müssen die deutschen Gerichte entscheiden, ob das modulare System von USM Haller den vom EuGH definierten Maßstab für kreative Eigenständigkeit erfüllt. Der Fall könnte künftige Streitigkeiten über den Schutz von Industrie- und Produktdesigns in Europa beeinflussen.






