Eurowings wegen Greenwashing verurteilt: CO₂-neutrale Flüge waren Täuschung
Evelin KostolzinRichterspruch: Eurowings' CO2-Ausgleichswerbung irreführend - Eurowings wegen Greenwashing verurteilt: CO₂-neutrale Flüge waren Täuschung
Ein deutsches Gericht hat Eurowings verurteilt, weil die Airline Kunden mit irreführenden Angaben zu angeblich CO₂-neutralen Flügen getäuscht hat. Das Urteil fällt in eine Zeit, in der sich 21 große Fluggesellschaften – darunter auch die Lufthansa-Tochter – verpflichten, auf täuschende Nachhaltigkeitswerbung zu verzichten. Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund zunehmender Kritik an sogenanntem Greenwashing in der Luftfahrtbranche.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte fest, dass Eurowings Passagiere mit seinem CO₂-Kompensationsprogramm in die Irre geführt hat. Bei Online-Buchungen behauptete die Airline, ein Klimabeitrag von neun Euro mache Flüge "CO₂-neutral". Das Gericht urteilte, dies suggeriere, dass sämtliche schädlichen Emissionen ausgeglichen würden – dabei entstehen beim Fliegen neben CO₂ weitere Schadstoffe, die nicht abgedeckt waren.
Die Klage hatte zunächst der Verband der Verbraucherzentralen (vzbv) eingereicht. Nach einer Niederlage vor dem Landgericht Köln erzielte die Organisation nun in der Berufung einen Teilerfolg. Das Urteil verbietet Eurowings, das Kompensationsprogramm weiterhin in dieser Form zu bewerben (Aktenzeichen: I-20 U 38/25). Anfang November schloss sich Eurowings zusammen mit 20 weiteren Airlines – darunter Lufthansa, Delta, British Airways und Emirates – einer Selbstverpflichtung an, auf irreführende Nachhaltigkeitsaussagen zu verzichten. Die Unterzeichner verpflichteten sich, nicht länger den Eindruck zu erwecken, dass freiwillige Kundenbeiträge Flüge klimaneutral machen oder deren Emissionen direkt reduzieren könnten. Die Zusage steht im Einklang mit verschärften EU-Regeln gegen Greenwashing, die ab September 2026 in Kraft treten sollen. Zwar könnte Eurowings noch Revision vor dem Bundesgerichtshof einlegen – doch selbst dann wäre die umstrittene Werbung nach den neuen EU-Vorgaben bereits verboten.
Das Urteil setzt einen Präzedenzfall dafür, wie Airlines Klimainitiativen bewerben dürfen. Die 21 Unterzeichner der "Sustainable Aviation Commitment"-Vereinbarung müssen nun sicherstellen, dass ihre Nachhaltigkeitsversprechen korrekt und transparent sind. Gleichzeitig unterstreicht das Urteil die kommenden EU-Gesetze, die irreführende Umweltwerbung unterbinden sollen.






