21 January 2026, 19:21

Euskirchen schafft mehr bezahlbaren Wohnraum für Einkommensgruppe B

Ein großes weißes Haus mit roten Fensterläden, umgeben von Grün, mit Hügeln und einem klaren blauen Himmel im Hintergrund.

Euskirchen schafft mehr bezahlbaren Wohnraum für Einkommensgruppe B

Euskirchen unternimmt Schritte, um das Angebot an bezahlbarem Wohnraum für seine Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Die Stadt plant den Bau weiterer öffentlich geförderter Wohnungen, insbesondere für die Einkommensgruppe B. Neue Vorschriften sollen zudem sicherstellen, dass künftige Wohnprojekte eine Mischung verschiedener Wohnformen aufweisen.

Der Stadtrat wird den geförderten Wohnraum für Haushalte der Einkommensgruppe B ausbauen. Voraussetzung für die Berechtigung ist der Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) sowie die Einhaltung der Einkommensgrenzen Nordrhein-Westfalens. Diese liegen in der Regel zwischen 1.200 und 1.500 Euro netto im Monat – abhängig von der Haushaltsgröße und den aktuellen Regelungen.

Euskirchen führt bereits ein Wohnungssuchendenregister für Inhaber eines WBS der Einkommensgruppen A oder B. Wer aktiv auf Wohnungssuche ist und die Kriterien erfüllt, kann sich in die Liste eintragen lassen. Künftig wird die Stadt sicherstellen, dass öffentlich finanzierte Bauvorhaben sowohl geförderte als auch frei finanzierte Wohnungen umfassen. Mieter müssen einen gültigen WBS vorlegen, um eine geförderte Wohnung anmieten zu können. Die neuen Maßnahmen zielen darauf ab, einkommensschwächere Familien zu unterstützen und gleichzeitig einen ausgewogenen Wohnungsmarkt zu erhalten.

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Die Änderungen sollen den berechtigten Bürgerinnen und Bürgern in Euskirchen mehr Wohnoptionen bieten. Durch die Kombination von geförderten und frei finanzierten Wohneinheiten hofft die Stadt, stabile und sozial gemischte Nachbarschaften zu schaffen. Die Registrierung für das Wohnungssuchendenregister bleibt für antragsberechtigte Personen weiterhin möglich.