13 January 2026, 00:18

Evangelische Kirche führt pauschale Anerkennung für Betroffene sexualisierter Gewalt ein

Ein altes Dokument mit einer Zeichnung der St. Erasmus-Kirche umgeben von Bäumen und Himmel, unterzeichnet von der deutschen Regierung.

Regionalkirchen übernehmen EKD-Anerkennungsrichtlinien - Evangelische Kirche führt pauschale Anerkennung für Betroffene sexualisierter Gewalt ein

Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein neues Regelwerk für Betroffene sexualisierter Gewalt innerhalb der Evangelischen Kirche und der Diakonie. Es betrifft zunächst Nordrhein-Westfalen und führt standardisierte Anerkennungzahlungen ein. Ziel des Systems ist es, das erlittene Leid der Überlebenden anzuerkennen, nicht jedoch eine vollständige Entschädigung zu leisten.

Im Rahmen der Neuregelung können Betroffene eine pauschale Zahlung von 15.000 Euro für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erhalten. Zusätzlich sind in Einzelfällen individuelle, bedarfsgerechte Leistungen möglich. Die Entscheidungen stützen sich dabei auf die Plausibilität der Schilderungen der Betroffenen und nicht auf strenge juristische Beweispflichten.

Drei evangelische Landeskirchen in Westdeutschland – zuständig für das Rheinland, Westfalen, Niedersachsen und Bremen – haben die Richtlinien zu Beginn des Jahres 2026 übernommen. Drei weitere Kirchen in den ostdeutschen Bundesländern wollen im ersten Halbjahr folgen. Das neue Regelwerk ermöglicht es Betroffenen, die bereits Anerkennungzahlungen erhalten haben, einen erneuten Antrag zu stellen. Ihre Fälle können dann neu geprüft und frühere Leistungen bei Bedarf angepasst werden.

Der Fokus des Verfahrens liegt auf der Anerkennung des erlittenen Unrechts, nicht auf einer vollständigen finanziellen Wiedergutmachung. Betroffene haben nun klarere Wege, um eine Anerkennung zu erlangen, wobei die Zahlungen an die individuellen Umstände angepasst werden. Die Neuregelung stellt einen strukturierten Ansatz dar, um historische Missbrauchsfälle innerhalb der Kirche aufzuarbeiten.

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