Ex-Guantánamo-Häftling darf nach jahrzehntelangem Rechtsstreit nach Deutschland zurückkehren
Wally KlemtGericht hebt Einreiseverbot für ehemaligen Guantanamo-Häftling nach Deutschland auf - Ex-Guantánamo-Häftling darf nach jahrzehntelangem Rechtsstreit nach Deutschland zurückkehren
Ein ehemaliger Häftling aus dem US-Gefangenenlager Guantánamo Bay mit mauretanischen Wurzeln hat nach einem langjährigen Rechtsstreit das Recht erhalten, nach Deutschland zurückzukehren. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wies kürzlich eine Berufung der Stadt Duisburg zurück und bestätigte damit ein früheres Urteil, das sein Einreiseverbot aufgehoben hatte. Die Entscheidung folgt auf Jahre der Beschränkungen, die sowohl mit früheren Verurteilungen als auch mit Sicherheitsbedenken zusammenhingen.
Der Mann, der nach den Anschlägen vom 11. September 2001 vierzehn Jahre in Guantánamo inhaftiert war, hatte bereits im Jahr 2000 ein Einreiseverbot für Deutschland wegen Sozialbetrugs erhalten. Er wurde verurteilt, abgeschoben und später mit Verbindungen zu al-Qaida in den frühen 1990er-Jahren in Verbindung gebracht. Deutsche Behörden begründeten Einreiseverbote für ehemalige Häftlinge wie ihn zunächst mit Betrugsvorwürfen, verlagerten den Fokus nach dem 11. September jedoch auf Sicherheitsrisiken – selbst dann, wenn Behörden wie das Bundeskriminalamt (BKA) keine aktuelle Gefahr feststellten.
Im Jahr 2020 beantragte er eine Verkürzung seines 20-jährigen Einreiseverbots, doch Duisburg lehnte den Antrag ab. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hob diese Entscheidung im November 2023 auf und verwies auf seine niederländische Staatsbürgerschaft, die ihm Freizügigkeit innerhalb der EU garantiert. Das Münsteraner Gericht bestätigte dieses Urteil später und entschied, dass terrorismusbezogene Bedenken kein bereits abgelaufenes Verbot rückwirkend verlängern könnten.
Die Stadt Duisburg könnte noch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anrufen. Doch dank seines niederländischen Passes sind frühere Beschränkungen nun hinfällig, sodass seine Rückkehr möglich ist.
Das Urteil beendet einen fast zwei Jahrzehnte andauernden juristischen Kampf des ehemaligen Häftlings. Seine durch die Niederlande erworbene EU-Staatsbürgerschaft macht frühere Verbote unwirksam, und Gerichte haben wiederholte Versuche, das Verbot aus Sicherheitsgründen zu verlängern, zurückgewiesen. Sofern Leipzig nicht eingreift, darf er nun legal wieder nach Deutschland einreisen.