Fahrer ohne Führerschein Klasse B vor Hagener Kindergarten erwischt – jetzt droht ihm die Staatsanwaltschaft
Paulina MangoldFahrer ohne Führerschein Klasse B vor Hagener Kindergarten erwischt – jetzt droht ihm die Staatsanwaltschaft
Routine-Kontrolle vor Hagen-Kindergarten endet mit überraschendem Fund: Fahrer ohne Führerschein Klasse B
Eine routinemäßige Geschwindigkeitskontrolle vor einem Kindergarten im Hagener Stadtteil Haspe nahm am Freitagmorgen eine unerwartete Wendung. Die Polizei hielt einen 31-jährigen Mann an, der einen Suzuki Alto steuerte – und stellte fest, dass er noch nie einen Führerschein Klasse B besessen hatte.
Der Vorfall begann, als Beamte der Hagener Polizei den Suzuki Alto mit 43 km/h in einer 30er-Zone erfassten. Die Polizisten stoppten das Fahrzeug und forderten den Fahrer auf, seinen Führerschein Klasse B vorzuzeigen. Dieser behauptete zunächst, er habe ihn zu Hause vergessen.
Bei weiteren Nachfragen gab der Mann schließlich zu, dass er nie einen Führerschein Klasse B erworben hatte. Das Auto gehöre dem Vater seiner Partnerin, der es ihm geliehen habe. Die Beamten bestätigten seine Angaben durch eine Abfrage in den polizeilichen Unterlagen.
Dem Mann droht nun ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung. Deutlich schwerwiegender ist jedoch, dass gegen ihn nun wegen Fahrens ohne Führerschein Klasse B ermittelt wird – ein Verstoß, der nach deutschem Recht mit Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Ausnahmen für Eltern oder Betreuungspersonen, die Kinder zur Schule oder in den Kindergarten bringen, gibt es nicht.
Der Fall wurde der Staatsanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung übermittelt. Da der Fahrer keinen gültigen Führerschein Klasse B besitzt, müssen mit zusätzlichen Konsequenzen über das Geschwindigkeits-Bußgeld hinaus gerechnet werden. Die Behörden wiesen die Öffentlichkeit erneut darauf hin, dass das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis Klasse B in jedem Fall illegal ist.