31 January 2026, 03:09

Falsche Behauptungen: Warum ukrainische Geflüchtete keine deutschen Renten ohne Beiträge erhalten

Eine Gruppe deutscher Kriegsgefangener aus Messines steht vor einem Gebäude unter einem klaren blauen Himmel, mit Text am unteren Bildrand.

Falsche Behauptungen: Warum ukrainische Geflüchtete keine deutschen Renten ohne Beiträge erhalten

Ein irreführendes Video verbreitet falsche Behauptungen über ukrainische Geflüchtete, die angeblich ohne eigene Beiträge deutsche Renten erhalten. Die im Januar 2024 geteilten Aufnahmen behaupten fälschlicherweise, dass 114.000 Ukrainer:innen in Deutschland Anspruch auf volle Rentenleistungen hätten. Faktenchecker haben diese Aussagen inzwischen widerlegt und klargestellt, dass es ein solches Anrecht nach den aktuellen Regelungen nicht gibt.

Das Video stammt von Stefan Schubert, bekannt als "Honigwabe", einem rechtsextremen Aktivisten und Content-Creator. Er veröffentlichte es auf Telegram und YouTube, wo es große Verbreitung fand. Unabhängige Überprüfungen durch Correctiv und den ZDF-Faktencheck bestätigten, dass die Behauptungen falsch sind: Ukrainische Geflüchtete in Deutschland haben lediglich Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II/XII – nicht jedoch auf volle Renten.

Das Video deutet zudem ein 2018 geschlossenes deutsch-ukrainisches Sozialversicherungsabkommen falsch, das die Ukraine nie ratifiziert hat. Selbst bei einer Annahme würde der Vertrag Ukrainer:innen nicht berechtigen, deutsche Renten ohne vorherige Einzahlungen zu beziehen. Sein eigentlicher Zweck besteht darin, Doppelversicherungen zu vermeiden und es Arbeitnehmer:innen zu ermöglichen, Beitragszeiten aus beiden Ländern für den Rentenanspruch zusammenzurechnen.

Der Wittener Kommunalpolitiker Michael Hasenkamp (Nordrhein-Westfalen) wurde in einigen Berichten fälschlich als Urheber des Videos genannt. Offizielle Daten zeigen unterdessen, dass bis Ende 2023 über 3,2 Millionen Renten in Deutschland auf Grundlage internationaler Abkommen ausgezahlt wurden – wobei diese Zahl auch Leistungen an Deutsche im Ausland und ausländische Staatsbürger:innen umfasst, nicht nur an hier lebende Personen.

Die falschen Behauptungen sind umfassend entkräftet; es gibt keine Belege dafür, dass ukrainische Geflüchtete deutsche Renten ohne eigene Beiträge erhalten könnten. Selbst das Abkommen von 2018 – falls es jemals in Kraft tritt – würde vorleistungsfreie Ansprüche ausschließen. Faktenchecker warnen weiterhin vor Falschinformationen, die sich gegen Sozialleistungen richten.