17 December 2025, 15:48

Flughafen Düsseldorf plant mehr Flexibilität – ohne Nachtflug-Lockerungen

Eine Start- und Landebahn mit einigen Flugzeugen, Pfosten, Kabeln und einer bewölkten Himmel.

Flughafen Düsseldorf plant mehr Flexibilität – ohne Nachtflug-Lockerungen

Flughafen Düsseldorf reicht angepassten Genehmigungsantrag ein

Flughafen Düsseldorf stellt überarbeiteten Genehmigungsantrag vor: Flexiblere Kontingente, moderne Flugzeuge, unveränderte Nachtflugregelungen und mehr…

  1. Dezember 2025, 10:32 Uhr

Der Flughafen Düsseldorf hat beim Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen einen überarbeiteten Planfeststellungsantrag eingereicht. Die aktualisierte Version basiert auf einer erneuten Umweltverträglichkeitsprüfung sowie einer aktualisierten Luftverkehrsprognose bis zum Jahr 2040.

Der neue Entwurf behält die bestehende Obergrenze von 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten bei. Allerdings erhöht er die koordinierten Starts und Landungen von 47 auf 60 pro Stunde im aktuellen Zweibahnensystem.

Zudem sind Baumaßnahmen vorgesehen, um die Bodenabfertigung zu optimieren und die Nutzungszeiten beider Startbahnen flexibler zu gestalten. Der Flughafen strebt außerdem eine bessere Auslastung der Flugslots an, indem er die Reservierungen der Allgemeinen Luftfahrt auch für Linien- und Charterflüge freigibt.

Die Nachtflugregelungen bleiben unverändert: Zwischen 22:00 und 23:00 Uhr sind weiterhin keine Starts erlaubt, Landungen bleiben eingeschränkt – allerdings dürfen verspätete Maschinen nun bis 23:30 Uhr landen. Fluggesellschaften mit Basis in Düsseldorf können ihren Betrieb sogar bis Mitternacht aufrechterhalten.

Der überarbeitete Antrag wurde nach einer Prüfung des vorherigen Vorhabens durch das Oberverwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht.

Die Änderungen zielen darauf ab, die betriebliche Flexibilität zu erhöhen, ohne die bestehenden Umwelt- und Lärmschutzauflagen zu lockern. Bei einer Genehmigung würden die Anpassungen das Wachstum des Flughafens unterstützen, während die bisherigen Beschränkungen für Nachtflüge und die Gesamtzahl der Flugbewegungen beibehalten werden.

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