30 March 2026, 18:42

Frisches Grün für Haustiere sammeln – was ist in Deutschland erlaubt?

Offenes Buch mit zwei Kaninchen, die auf Gras gezeichnet sind, umgeben von Pflanzen, mit Text oben und unten.

Frisches Grün für Haustiere sammeln – was ist in Deutschland erlaubt?

Frisches Grün für Haustiere sammeln – einfach, aber rechtlich heikel

Was harmlos klingt, ist in Deutschland je nach Region mit unterschiedlichen Vorschriften verbunden. Zwar dulden viele Grundbesitzer das behutsame Pflücken, doch strenge Gesetze schränken den Zutritt zu Feldern und Wiesen oft ein. Wer die Regelungen kennt, vermeidet ungewollte Konflikte mit Landwirten oder Behörden.

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Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39 Abs. 3 dürfen kleine Mengen wild wachsender Kräuter wie Bärlauch für den Eigenbedarf gesammelt werden. Diese sogenannte Handstraußregelung gilt jedoch nur auf nicht geschützten Flächen ohne Betretungsverbot. Explizite Bundes- oder Landesgesetze, die das Sammeln von Tierfutter auf Wiesen oder Äckern erlauben, gibt es nicht.

In Schleswig-Holstein ist das Betreten landwirtschaftlicher Flächen grundsätzlich verboten. Andere Bundesländer können während der Wachstumsphase Zutrittsverbote erlassen, um die Ernte zu schützen. Selbst wo das Betreten erlaubt ist, kann das Niedertrampeln von Wiesen Futterpflanzen für Nutztiere zerstören – und Landwirten wirtschaftliche Verluste bescheren.

Das Pflücken von Blumen ist oft eingeschränkt, und die meisten Ackerwiesen bleiben ohnehin tabu. Zwar reagieren viele Besitzer gelassen, wenn Gras oder Kräuter rücksichtsvoll entnommen werden – doch vorab um Erlaubnis zu bitten, ist dringend ratsam. Der Artikel "Gefragt: Was dürfen Wanderer und Sportler auf dem Feld?" liefert weitere Hinweise zu den Regelungen.

Für Tierhalter, die frisches Grün suchen, ist der sicherste Weg: lokale Vorschriften prüfen und mit den Grundbesitzern sprechen. Unbefugtes Betreten oder Ernten kann zu Streit oder rechtlichen Konsequenzen führen. Eine offene Absprache mit Landwirten sorgt für verantwortungsvolles und rechtmäßiges Sammeln.

Quelle