GAG Wohnungsgesellschaft Köln verschreibt Mietern Raumtemperatur
Eggert StriebitzGAG Wohnungsgesellschaft Köln verschreibt Mietern Raumtemperatur
Köln: Wohnungsbaugesellschaft GAG schreibt Raumtemperaturen für Mieter vor
20 Grad tagsüber, 17 Grad nachts: Die Kölner Wohnungsbaugesellschaft GAG hat in fast allen ihren Wohnungen die Heizung gedrosselt.
- Dezember 2025, 18:25 Uhr
Die GAG Immobilien AG Köln hält seit der Energiekrise 2023 in nahezu allen ihren Wohnungen die Heiztemperaturen auf niedrigem Niveau. Tagsüber werden maximal 20 Grad erreicht, nachts sinkt die Temperatur auf 17 Grad. Besonders ältere Mieter klagen jedoch über unangenehme Kälte in ihren Wohnräumen.
Die Regelung wurde während der Energiekrise eingeführt und bis heute beibehalten. Die GAG begründet die Maßnahme mit verantwortungsvollem Umgang mit Ressourcen und Kosteneinsparungen. In einem Rundschreiben unter dem Titel „Gemeinsam durch die Energiekrise“ informierte das Unternehmen die Mieter über die festgelegten Heizwerte.
Lediglich in Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten und Seniorenheimen wird die Temperatur leicht angehoben – hier sind bis zu 23 Grad tagsüber möglich. Für die meisten Mieter bleiben die niedrigeren Werte jedoch dauerhaft bestehen. Betroffene wie Jürgen Eil und Karin Weiland kritisieren die kühlen Wohnverhältnisse. Erst kürzlich überprüfte ein GAG-Techniker in einigen Gebäuden die Heizungsrohre, woraufhin die Temperaturen in den betroffenen Haushalten vorübergehend stiegen.
Rechtsanwalt Jakob Kreutzer bestätigte, dass Vermieter zwar Mindeststandards einhalten müssen – 20 bis 22 Grad am Tag gelten als rechtlich ausreichend. Zwar hätten Mieter kein Anrecht auf höhere Temperaturen, doch Kreutzer kritisierte, dass die GAG die Bewohnern vor der dauerhaften Umstellung nicht konsultiert habe. Ein weiterer Kölner Anwalt, dessen Name nicht genannt wurde, merkte ebenfalls an, dass es keine Mitsprache der Mieter bei den langfristigen Heizplänen gegeben habe.
GAG-Sprecher Jörg Fleischer verteidigte die Entscheidung als notwendigen Kompromiss zwischen Kosteneffizienz und Mieterservice.
Trotz der Kritik der Bewohner bleibt die reduzierte Heizleistung weiterhin Standard. Zwar wurden in Einzelfällen Nachjustierungen vorgenommen, doch die meisten Wohnungen werden weiterhin mit den niedrigeren Werten beheizt. Rechtsexperten bestätigen, dass die Maßnahmen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen – bemängeln jedoch das Fehlen einer Mieterbeteiligung.






