Gericht gibt Edeka Recht: Zahlungsfristen für Milchprodukte bleiben gültig
Evelin KostolzinGericht gibt Edeka Recht: Zahlungsfristen für Milchprodukte bleiben gültig
Das Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat einen Rechtsstreit mit der Supermarktkette Edeka um Zahlungsbedingungen für Milchprodukte verloren. Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, ob Edeka mit dem Lieferanten Arla Foods verlängerte Zahlungsfristen auf Basis des Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetzes (AgrarOLkG) aushandeln durfte. Ein Gericht hat nun zugunsten Edekas entschieden und damit die vorherige Entscheidung des BLE aufgehoben.
Im Oktober 2024 hatte das BLE gegen Edeka ein Verbot verhängt, das Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen für leicht verderbliche Milch und Sahne untersagte. Die Behörde argumentierte, dass die mit Arla Foods vereinbarten Fristen von bis zu 49 Tagen gegen das Gesetz zur Stärkung der Agrarorganisationen und Lieferketten verstoßen würden. Zudem hatte das BLE den Umsatz von Edeka fälschlicherweise berechnet, indem es unabhängige Einzelhändler einbezog, was zu einer falschen Einschätzung des Konzernumsatzes führte.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf widersprach der Auslegung des BLE. Es urteilte, dass verlängerte Zahlungsfristen für Milchprodukte nicht als unfaire Handelspraktiken nach dem Gesetz einzustufen seien. In der Folge hob das Gericht das Verbot auf und erlaubte Edeka, die bestehenden Zahlungsvereinbarungen fortzuführen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte die Entscheidung als Beleg dafür, dass der Handel rechtmäßig agiere. Gleichzeitig kritisierte der Verband das BLE für eine Überdehnung seiner Befugnisse und verwies darauf, dass bereits zwei von fünf Entscheidungen der Behörde auf Basis des Lieferkettengesetzes kassiert worden seien. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth warnte vor einer überzogenen Rechtsauslegung, die Verbrauchern schaden könne, und forderte mehr Zurückhaltung vom BLE.
Das BLE könnte noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen. Die endgültige Bestätigung des Urteils steht jedoch erst nach Abschluss dieses Verfahrens fest, das außerhalb des Einflussbereichs des BLE liegt.
Die Gerichtsentscheidung ermöglicht es Edeka, die ausgehandelten Zahlungsbedingungen mit Arla Foods beizubehalten. Zudem setzt sie einen Präzedenzfall dafür, wie das AgrarOLkG auf Zahlungsvereinbarungen in der Milchwirtschaft angewendet wird. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen Regulierungsbehörden und Einzelhändlern bei der Auslegung von Lieferkettengesetzen.






