Gericht kippt Grundsteuer für Gärten – Finanzamt unterliegt vor Hausbesitzern
Evelin KostolzinGericht kippt Grundsteuer für Gärten – Finanzamt unterliegt vor Hausbesitzern
Hausbesitzer zahlen Grundsteuer – für das Bauland gilt: Der Garten bleibt steuerlich außer Betracht, entscheidet Gericht gegen Finanzamt
Teaser: Die Hausbesitzer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung im Außenbereich. Streit gab es um ein angrenzendes Grundstück.
12. Dezember 2025, 13:47 Uhr
Eine Gruppe von Hausbesitzern hat einen Rechtsstreit gegen das Finanzamt über die Bewertung ihres unbebauten Landes gewonnen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob das als Garten genutzte Grundstück als landwirtschaftliche Fläche oder als baureifes Land besteuert werden muss. Das Finanzgericht gab den Hausbesitzern recht und erklärte die ursprüngliche Einstufung des Finanzamts für rechtswidrig.
Der Konflikt begann, als das Finanzamt das Grundstück als baureif einordnete und ihm einen Bodenrichtwert von 90 Euro pro Quadratmeter zuwies. Die Hausbesitzer argumentierten, es handele sich um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche mit Gartennutzung, die stattdessen mit 5,50 Euro pro Quadratmeter bewertet werden müsse. Sie legten formell Widerspruch ein, doch das Finanzamt reagierte nicht innerhalb einer angemessenen Frist.
Mit dem Urteil zahlen die Hausbesitzer für ihr Gartengrundstück nun deutlich weniger Grundsteuer. Das Finanzamt muss die Fläche neu bewerten – und zwar nach dem niedrigeren landwirtschaftlichen Satz. Der Fall zeigt, wie die Einstufung von Grundstücken direkte Auswirkungen auf die Steuerlast von Eigentümern hat.






