Gericht kippt Millionenstrafen gegen Telegram wegen falscher Zuständigkeit
Eggert StriebitzGericht kippt Millionenstrafen gegen Telegram wegen falscher Zuständigkeit
Ein deutsches Gericht hat Geldstrafen in Höhe von insgesamt 5,1 Millionen Euro gegen Telegram FZ-LLC, das in Dubai ansässige Unternehmen hinter dem Messengerdienst, aufgehoben. Die Bußgelder waren ursprünglich nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verhängt worden, weil das Unternehmen weder ein dauerhaftes Beschwerdesystem noch einen lokalen Vertreter in Deutschland vorweisen konnte. Die Entscheidung entlastet das Unternehmen nun, nachdem eine rechtliche Prüfung zentrale Details zur Betriebsstruktur des Dienstes ans Licht brachte.
Das Landgericht Bonn urteilte, dass das Bundesamt für Justiz (BfJ) nicht nachweisen konnte, dass Telegram FZ-LLC zwischen Februar 2021 und Juni 2022 tatsächlich für den Betrieb der Messaging-Plattform verantwortlich war. Stattdessen kam das Gericht zu dem Schluss, dass vielmehr Telegram Messenger Inc. – ein weiteres Unternehmen innerhalb der Telegram-Gruppe – in diesem Zeitraum für die Nutzerauthentifizierung und die technische Infrastruktur zuständig gewesen sei.
Das BfJ hatte Telegram ursprünglich wegen Verstößen gegen die NetzDG-Vorgaben bestraft, die ein Beschwerdesystem zur Meldung illegaler Inhalte sowie einen in Deutschland ansässigen Vertreter vorschreiben. Doch das Gericht hob die Strafen auf, da es keine ausreichenden Beweise dafür gab, dass Telegram FZ-LLC der tatsächliche Betreiber war. Das Urteil macht die Bußgelder damit hinfällig und zeigt, dass die Behörde gegen die falsche juristische Entität vorgegangen war.
Der Fall verdeutlicht die anhaltenden Schwierigkeiten bei der Regulierung globaler Messengerdienste durch nationale Gesetze. Zwar wollte das BfJ Telegram für die mangelnde Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz zur Verantwortung ziehen, doch die Gerichtsentscheidung unterstreicht, wie schwer es ist, in komplexen Unternehmensstrukturen die rechtliche Verantwortung klar zuzuordnen.
Mit der Aufhebung der Strafen entfällt für Telegram FZ-LLC die Zahlungspflicht von 5,1 Millionen Euro. Das Urteil bestätigt, dass während des streitigen Zeitraums wahrscheinlich Telegram Messenger Inc. als Betreiberin fungierte. Das BfJ muss nun seine Vorgehensweise überdenken. Sollten die Behörden den Fall weiterverfolgen, könnte dies zu neuen rechtlichen Schritten gegen das zuständige Unternehmen führen.