Gericht stoppt Regionalplan Ruhr: Sieg für Rheinberg und Umweltschützer
Evelin KostolzinGericht stoppt Regionalplan Ruhr: Sieg für Rheinberg und Umweltschützer
Ein Gericht hat den Regionalplan Ruhr für rechtswidrig erklärt. Das Urteil folgt dem Widerstand der Stadt Rheinberg, des Kreises Wesel und benachbarter Kommunen gegen die Ausweitung von Abgrabungsflächen. Die Stadt Rheinberg begrüßte die Entscheidung als Entlastung für Anwohner und Umwelt.
Rheinberg, der Kreis Wesel und weitere betroffene Kommunen hatten sich seit Langem für eine ausgewogene Planung eingesetzt. Sie argumentierten, dass die Ausdehnung der Abgrabungsgebiete Menschen, Natur und Landschaft im Niederrhein-Schutzgebiet schaden würde. Bürgermeister Philipp Richter betonte, dass Rheinberg bereits stark unter den Folgen des Kies- und Sandabbaus leide.
Das Gericht erklärte nicht nur den Regionalplan für ungültig, sondern stellte auch die zugrundeliegenden Regelungen zu den Abgrabungszonen infrage. Die schriftliche Begründung des Urteils steht jedoch noch aus.
Der Kreis Wesel und die beteiligten Kommunen werden nun gemeinsam das Urteil prüfen, um die Konsequenzen zu bewerten. Rheinberg hat zugesagt, sich künftig aktiv in die Regionalplanung einzubringen, um lokale Interessen und den Umweltschutz zu wahren.
Die Entscheidung stoppt vorerst die Ausweitung der Abgrabungsflächen. Rheinberg und seine Partner werden sich nun darauf konzentrieren, dass künftige Planungen die Bedürfnisse der Bevölkerung und die natürliche Landschaft berücksichtigen. Die weiteren Schritte hängen von der detaillierten Urteilsbegründung ab, sobald diese veröffentlicht wird.






