Hürth reformiert Hundesteuer: Neue Sätze und Befreiungen ab 2026
Der Stadtrat von Hürth hat eine neue Hundesteuersatzung verabschiedet – die erste größere Überarbeitung seit dem Jahr 2000. Die Änderungen, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten, bringen angepasste Gebühren, klarere Definitionen und neue Befreiungstatbestände mit sich. Die endgültige Entscheidung fiel in einer Sitzung am 25. November 2025.
Die aktualisierte Verordnung ersetzt veraltete Regelungen, die über die Jahre immer wieder nachgebessert worden waren. Künftig zahlen Halterinnen und Halter für einen Hund 100 Euro, für zwei Hunde jeweils 132 Euro pro Tier und für drei oder mehr Hunde 176 Euro pro Hund. Diese Sätze entsprechen dem Durchschnitt im Rhein-Erft-Kreis und liegen unter den höchsten Abgaben in vergleichbaren Städten.
Für als gefährlich eingestufte Hunde fallen deutlich höhere Steuern an: Ein einzelnes solches Tier kostet 640 Euro. In Haushalten mit zwei oder drei gefährlichen Hunden betragen die Sätze 740 Euro bzw. 840 Euro pro Hund. Der Rat präzisierte zudem die Definition eines gemeinsamen Haushalts, um Schlupflöcher zu schließen, die es einigen Besitzerinnen und Besitzern bisher ermöglichten, für mehrere Tiere keine oder geringere Abgaben zu leisten. Neu eingeführt wurde eine Befreiung für zertifizierte Assistenzhunde, die darauf trainiert sind, Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zu unterstützen. Die Satzung bringt zudem die lokalen Vorschriften in Einklang mit dem Hundegesetz Nordrhein-Westfalens, insbesondere bei der Handhabung und Einstufung gefährlicher Rassen.
Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2026; für die meisten Haushalte ergeben sich nur moderate Anpassungen. Besitzer von Assistenzhunden profitieren von der Befreiung, während Halter gefährlicher Rassen weiterhin höhere Abgaben zahlen müssen. Mit der Entscheidung will der Stadtrat das System modernisieren und gleichzeitig für faire und planbare Steuerlasten sorgen.






