Keine Konsequenzen für Beamten im umstrittenen Menden-Fall trotz Interessenkonflikt
Paulina MangoldKeine Disziplinarverfahren gegen Polizisten im Menden-Fall - Keine Konsequenzen für Beamten im umstrittenen Menden-Fall trotz Interessenkonflikt
Ein leitender Kriminalhauptkommissar, der in den Menden Fall verwickelt ist, muss mit keinen disziplinarischen Konsequenzen rechnen. Der Beamte, der zugleich einen örtlichen Schützenverein leitet, war wegen eines möglichen Interessenkonflikts untersucht worden. Die Behörden bestätigten, dass kein berufliches Fehlverhalten vorlag.
Der Offizier hatte einen Ermittlungsbericht erstellt und eine offizielle Beschwerde in dem Menden Fall entgegengenommen. Seine Doppelfunktion als Vorsitzender des Schützenvereins hatte Bedenken hinsichtlich seiner Neutralität aufkommen lassen. Obwohl ein Interessenkonflikt festgestellt wurde, sahen die zuständigen Stellen keine Notwendigkeit für Sanktionen.
Der Innenminister prüfte den Fall und fand keine Hinweise auf ein Fehlverhalten. Disziplinarmaßnahmen wurden trotz der möglichen Einflussnahme des Beamten auf die Ermittlungen nicht verhängt.
Unterdessen laufen die Untersuchungen gegen die junge SPD-Politikerin und eine ihr bekannte Person weiter. Dies folgt auf eine rechtswidrige Hausdurchsuchung, die weiterhin kritisch geprüft wird.
Die Entscheidung bedeutet, dass der Beamte ohne Konsequenzen in seinem Amt bleibt. Die Ermittlungen im Menden Fall gegen andere Beteiligte dauern jedoch an. Auch die rechtswidrige Durchsuchung und ihre Folgen werden noch untersucht.






