02 April 2026, 12:40

Kölner Ausländeramt hält Handys von Geflüchteten jahrelang ein – Kritik an umstrittenem Alleingang

Eine Gruppe von Menschen sitzt auf dem Boden eines Flughafens, einige halten Handys, mit verstreuten Taschen und Bildschirmen mit Zika-Virus-Information im Hintergrund.

Kölner Ausländeramt hält Handys von Geflüchteten jahrelang ein – Kritik an umstrittenem Alleingang

Umstrittene Praxis im Kölner Ausländeramt: Digitale Geräte von Abzuschiebenden werden jahrelang einbehalten

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Eine umstrittene Vorgehensweise des Kölner Ausländeramts gerät in die Kritik, nachdem bekannt wurde, dass die Behörde digitale Geräte von Menschen, denen die Abschiebung droht, langfristig beschlagnahmt. Während andere Städte die Geräte nach der Prüfung zurückgeben, behält Köln sie auf unbestimmte Zeit ein – mitunter über Jahre hinweg. Besonders auffällig: Kein anderes Bundesland verfolgt einen ähnlichen Ansatz.

Aufmerksam wurde die Öffentlichkeit, als eine Geflüchtete die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger (Die Linke) über die Beschlagnahmungen informierte. Seit Januar hat das Kölner Ausländeramt, das seit 2022 von Christina Boeck geleitet wird, 130 Datenspeicher – meist Handys – von Personen eingezogen, die das Land verlassen müssen. Anders als andere Behörden gibt Köln die Geräte erst bei der Abschiebung zurück, obwohl sich solche Verfahren oft über Jahre hinziehen.

In ganz Nordrhein-Westfalen wurden von Januar bis Juni lediglich 344 Geräte beschlagnahmt. Das Gesetz, das Durchsuchungen und Datensicherung erlaubt, ist seit Februar 2024 in Kraft. Die meisten Städte fertigen jedoch digitale Kopien der Daten an und geben die Geräte umgehend zurück – eine langfristige Einbehaltung ist damit unnötig.

Kein anderes Bundesland übernimmt Kölns Praxis, sodass die Stadt mit ihrer Regelung alleinsteht. Kritiker bemängeln, dass die dauerhafte Vorenthaltung persönlichen Eigentums – besonders wenn digitale Kopien bereits existieren – unverhältnismäßig sei.

Das Kölner Ausländeramt bleibt die einzige Behörde in Deutschland, die beschlagnahmte Geräte bis zur tatsächlichen Abschiebung einbehält. Da sich Abschiebeverfahren häufig über Jahre ziehen, bedeutet dies für viele Betroffene eine langfristige Entziehung ihrer Geräte. Das Fehlen vergleichbarer Maßnahmen in anderen Regionen unterstreicht, wie ungewöhnlich diese Praxis im deutschen Einwanderungssystem ist.

Quelle