26 January 2026, 17:18

Kölner Rettungsdienst bleibt für Bürger kostenfrei – dank neuer Kassenverträge

Eine alte Postkarte mit einer Briefmarke, die an ein Krankenhaus in Leipzig, Deutschland, adressiert ist und Text auf beiden Seiten aufweist.

Ambulanz-Einsätze in Köln bleiben kostenlos - Kölner Rettungsdienst bleibt für Bürger kostenfrei – dank neuer Kassenverträge

Rettungsdienste in Köln bleiben für Einwohner kostenfrei – dank neuer Vereinbarungen mit Krankenkassen

Nach neuen Abkommen mit den gesetzlichen Krankenversicherungen werden die Notfall-Rettungsdienste in Köln für die Bürger weiterhin kostenlos bleiben. Die Stadt hat ihre Gebührenordnung überarbeitet, um zu verhindern, dass Patienten unerwartete Rechnungen erhalten. Die endgültige Abstimmung über die Änderungen steht auf der Tagesordnung der nächsten Ratssitzung.

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An den Verhandlungen zur Notfallfinanzierung in Nordrhein-Westfalen beteiligten sich fünf große Krankenkassen: die AOK NordWest, die DAK-Gesundheit, die BARMER, die Techniker Krankenkasse (TK) und die hkk Krankenkasse. Die Gespräche führten zu einer überarbeiteten Gebührenstruktur, die Patienten vor Zuzahlungen schützt.

Eine zentrale Neuerung betrifft sogenannte „Einsätze ohne Transport“, bei denen Rettungswagen ausrücken, die Patienten aber nicht ins Krankenhaus bringen. Bisher wurden diese Einsätze voll von den Kassen übernommen – künftig entfällt diese vollständige Kostenübernahme. Allein in Köln machen solche Fälle bis zu 25 Prozent aller Notruf-Einsätze aus.

Die aktualisierte Verordnung über die Gebühren für den Rettungsdienst wird am 5. Februar in den Fachausschüssen des Kölner Stadtrats beraten. Noch am selben Tag soll der Rat über das neue Gebührensystem endgültig entscheiden.

Die Einigung stellt sicher, dass Einwohner Kölns weiterhin keine Kosten für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes tragen müssen. Allerdings könnte die geänderte Finanzierung von Einsätzen ohne Transport Auswirkungen auf die Abwicklung bestimmter Notfälle haben. Die endgültigen Bedingungen werden mit dem Ratsbeschluss am 5. Februar festgeschrieben.