LkSG-Reform droht: Wird Deutschlands Lieferkettengesetz jetzt verwässert?
Evelin KostolzinLkSG-Reform droht: Wird Deutschlands Lieferkettengesetz jetzt verwässert?
Deutschlands Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) steht vor möglichen Änderungen, da Wirtschaftsverbände eine Angleichung an die bevorstehende EU-Richtlinie zu Lieferketten fordern. Das aktuelle Gesetz, das Menschenrechte und Umweltstandards in globalen Lieferketten durchsetzt, könnte durch die geplanten Novellierungen abgeschwächt werden. Kritiker warnen, dass dies den Schutz von Arbeitnehmern und der Umwelt verringern, während die Belastung für Unternehmen sinken würde.
Das LkSG gilt derzeit für rund 5.000 deutsche Unternehmen, vor allem solche mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Darunter fallen etwa 500 Finanzinstitute sowie Großunternehmen aus Bereichen wie der Industrie und kritischen Lieferketten. Seit der schrittweisen Einführung 2023 stellt das Gesetz insbesondere kleinere und mittelständische Betriebe vor erhebliche bürokratische Herausforderungen.
Gewerkschaften und Aktivisten befürchten, dass die geplanten Reformen die Wirkung des Gesetzes verwässern könnten. Die im Januar 2026 diskutierten Änderungen sehen vor, Sanktionen zu streichen und das LkSG an die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (CSDDD) anzupassen. Die EU-Version, die das Europäische Parlament verabschiedet hat, erhöht die Schwellenwerte auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro. Diese Anpassung würde 95 Prozent der derzeit vom LkSG erfassten Firmen von der Regulierung ausnehmen.
Wirtschaftsverbände fordern, das LkSG auszusetzen oder an die weniger strengen EU-Vorgaben anzupassen. Menschenrechtsorganisationen verweisen hingegen auf anhaltende Verstöße – etwa Lkw-Fahrer aus Osteuropa, die monatelang in ihren Fahrerkabinen leben müssen. Anna Weirich, Koordinatorin der Initiative "Faire Mobilität", betont, dass eine Abschwächung des Gesetzes die Arbeitsbedingungen besonders schutzbedürftiger Beschäftigter weiter verschlechtern könnte.
Die EU-Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten bis Juli 2028 Zeit, die neuen Regeln umzusetzen; die Einhaltung wird ab 2029 verpflichtend. Falls Deutschland sein Gesetz anpasst, könnte der präventive Effekt des LkSG geschwächt werden – mit der Folge, dass weniger Unternehmen für Missstände in Lieferketten zur Rechenschaft gezogen werden.
Das Ergebnis der LkSG-Reform wird entscheiden, wie viele Unternehmen weiterhin strengen Lieferkettenregeln unterliegen. Sollten die Änderungen beschlossen werden, könnten Tausende Firmen von der Pflicht ausgenommen werden, während die Kontrolle auf eine kleinere Gruppe großer Konzerne überginge. Die endgültige Entscheidung wird auch zeigen, ob Deutschland über die EU-Mindeststandards hinaus strengere Schutzmechanismen beibehält.