Luxusauto in Witten beschlagnahmt: 109 Dezibel Motorlärm zu viel für die Polizei
Wally KlemtLuxusauto in Witten beschlagnahmt: 109 Dezibel Motorlärm zu viel für die Polizei
Luxusauto in Witten beschlagnahmt: Motorlärm weit über dem Grenzwert
In Witten wurde ein Hochleistungsfahrzeug beschlagnahmt, nachdem es mit extrem hohem Lärmpegel aufgefallen war. Gegen den Besitzer leiteten die Behörden nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Wie die Ermittler bestätigten, überschritt der Motor des Wagens die zulässigen Geräuschwerte deutlich.
Der Vorfall ereignete sich in der Holbeinstraße, wo das Fahrzeug in einem absoluten Halteverbot abgestellt war. Bei der Kontrolle maß der Motorlärm 109 Dezibel – und lag damit weit über dem erlaubten Grenzwert von 82 dB. Der Besitzer argumentierte, die hohen Geräusche seien auf den Biturbo-Motor zurückzuführen, doch die Beamten vermuten eine Manipulation der Motorsteuerung.
Nach geltendem deutschen und EU-Recht müssen Fahrzeuge die vorgeschriebenen Lärmemissionswerte einhalten, darunter auch die Vorgaben der EU-Stufe V. Zwar gibt es in den letzten Jahren keine spezifischen Verschärfungen für laute Turbomotoren, doch bestehende Regelungen sehen bei Verstößen Sanktionen vor. Dazu zählen unter anderem die Nichtbestehen der Hauptuntersuchung, Sofortstrafen sowie die Beschlagnahmung, falls Abgasanlagen verändert wurden.
Das Auto wurde umgehend sichergestellt, der Halter muss sich nun mit dem eingeleiteten Verfahren auseinandersetzen.
Der Fall zeigt, wie konsequent die Behörden gegen manipulierte Fahrzeuge mit überhöhten Lärmwerten vorgehen. Die Behauptung des Besitzers, der Motor sei serienmäßig so laut, änderte nichts an der Beschlagnahmung – die Messwerte belegten eindeutig die Überschreitung. Über weitere Schritte, etwa wegen des Verdachts auf technische Veränderungen und des Parkverstoßes, werden die Behörden entscheiden.






