Neues Rodungsverbot: Strengere Naturschutzregeln ab März 2026
Bundesweites Rodungsverbot: Strengere Regeln zum Schutz von Tieren ab März
Ab dem 1. März bis zum 30. September 2026 gilt in Deutschland ein flächendeckendes Verbot, Bäume oder Sträucher zu fällen oder stark zurückzuschneiden. Die verschärften Vorschriften dienen dem Schutz von brütenden Vögeln, Insekten und anderen Wildtieren. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen.
Von dem gesetzlichen Schutzzeitraum betroffen sind Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze außerhalb von Wäldern. Ziel der Regelung ist es, Tiere zu schützen, die während der Brut- und Nistzeit auf diese Pflanzen als Lebensraum angewiesen sind. Selbst außerhalb dieser Frist kann es bei älteren Bäumen notwendig sein, vor größeren Eingriffen eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen.
Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen möglich – etwa bei behördlich angeordneten Maßnahmen oder Arbeiten im öffentlichen Interesse. Wer Bäume oder Sträucher pflegen möchte, sollte sich vorab bei der Unteren Naturschutzbehörde erkundigen. Diese ist per E-Mail unter [email protected] für Auskünfte zu den Regeln und Naturschutzauflagen erreichbar.
Ein leichter Rückschnitt ist noch bis zum 28. Februar 2026 erlaubt. Unerlaubtes Fällen oder starkes Beschneiden während der Schutzmonate wird jedoch als Ordnungswidrigkeit geahndet und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Die neuen Vorschriften gelten bis zum 30. September 2026. Wer dringende Baumarbeiten durchführen muss, benötigt dafür eine vorherige Genehmigung. Bei Verstößen drohen nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch Schäden für die heimische Tierwelt.






