NRW-Bündnis fordert AfD-Verbot und setzt Landesregierung unter Druck
Wally KlemtNRW-Bündnis fordert AfD-Verbot und setzt Landesregierung unter Druck
Ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Gruppen in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat den Landtag und die Landesregierung aufgefordert, sich für ein Verbot der rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland (AfD) einzusetzen. Die Allianz argumentiert, die AfD untergrabe systematisch die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit und stelle damit eine Bedrohung für die demokratischen Institutionen dar.
Der Aufruf wird von über 50 Initiativen aus 29 Städten unterstützt, darunter Organisationen wie Omas gegen Rechts, der Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten – Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) sowie der Landesjugendring NRW. Auch die Gewerkschaft Verdi, der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und die Jugendorganisationen von SPD, Grünen und Linken haben sich der Kampagne angeschlossen.
Das Bündnis betont, dass NRW als bevölkerungsreichstes und wirtschaftlich stärkstes Bundesland eine Vorreiterrolle bei den Bestrebungen einnehmen müsse, die AfD zu verbieten. Gefordert wird, dass die Landesregierung den Bundesrat auffordern soll, beim Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren anzustreben. Trotz der offiziellen Einstufung der AfD als gesichert rechtsextreme Partei wurden bisher keine rechtlichen Schritte in diese Richtung eingeleitet.
Unterstützung erhält die Forderung nach einem Verbot von Leon Weintraub, einem 100-jährigen Überlebenden des Holocaust. Er begründet seine Zustimmung mit seinen eigenen Erfahrungen während der NS-Zeit. Die Kampagne in NRW ist Teil einer bundesweiten Initiative unter dem Motto "Menschliche Würde verteidigen. AfD jetzt verbieten!"
Der Vorstoß des Bündnisses unterstreicht den wachsenden Druck auf die Landesbehörden, rechtlich gegen die AfD vorzugehen. Zwar hat bisher noch kein Bundesland eine Verfassungsbeschwerde offiziell eingereicht, doch gewinnt die Bewegung für ein Verbot in ganz Deutschland an Fahrt. Entscheidend wird sein, ob der Bundesrat den Fall aufgreift und an das Bundesverfassungsgericht weiterleitet.