06 May 2026, 02:48

NRW plant Kita-Reform: Mehr Flexibilität und gebührenfreie Betreuung ab 2027

Ein offenes, abgenutztes Buch mit dem Titel "Die Pflege der Kinder" mit zerfransten Seitenrändern, schwarzer Kursivschrift und einem schmalen schwarzen Rahmen um den Titel auf einem weißen Hintergrund.

Allianzen und Carrier verpflichten sich zur Kita-Reform - NRW plant Kita-Reform: Mehr Flexibilität und gebührenfreie Betreuung ab 2027

Große Kita-Reform in Nordrhein-Westfalen nimmt Gestalt an

Ein umfassender Reformprozess der Kinderbetreuung in Nordrhein-Westfalen hat konkrete Fortschritte gemacht: Schlüsselige Verbände haben ein gemeinsames Positionspapier unterzeichnet. Kommunale Spitzenverbände, Träger von Kindertageseinrichtungen und Kirchen einigten sich auf Änderungen, um die Kita-Betreuung zu verbessern. Die Landesregierung will die Pläne nun bis 2026 in ein Gesetz gießen, mit ersten neuen Regelungen ab August 2027.

Das Positionspapier sieht zentrale Neuerungen für den Kita-Betrieb vor. So sollen die Gruppengrößen flexibler gestaltet werden, und die bisher bereits beitragsfreien zwei Jahre werden für Eltern komplett gebührenfrei. Statt fester Öffnungszeiten führen Kitas künftig Kern- und Randzeiten mit angepasstem Personaleinsatz ein. Eltern können die Betreuung dann in Fünf-Stunden-Blöcken buchen – das erhöht die Flexibilität.

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Das Land sagt zudem zusätzliche Mittel zu: Ab dem 1. August 2027 steigt die Grundförderung jährlich um 200 Millionen Euro, weitere 1,5 Milliarden Euro sind für Investitionen vorgesehen. Auch die Berichts- und Dokumentationspflichten werden vereinfacht, um den Verwaltungsaufwand zu verringern.

Die Vereinbarung bildet die Grundlage für einen Gesetzesentwurf. Allerdings bleibt die langfristige Finanzierung der Kitas weiter offen. Weitere Verbesserungen, die über das Papier hinausgehen, sollen zeitnah angegangen werden.

Der Reformprozess soll bis 2026 abgeschlossen sein, die neuen Regelungen treten dann im August 2027 in Kraft. Ziel ist es, mehr Flexibilität zu schaffen, Eltern finanziell zu entlasten und die Förderung auszubauen. Nun wird die Landesregierung auf Basis der beschlossenen Maßnahmen einen Gesetzentwurf erarbeiten.

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