NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – Landtag entscheidet bald
Wally KlemtRichter in NRW können länger arbeiten - NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – Landtag entscheidet bald
Richter in Nordrhein-Westfalen könnten bald die Möglichkeit erhalten, zwei Jahre länger als bisher zu arbeiten. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der freiwillige Dienstzeitverlängerungen bis zum Alter von 69 Jahren erlaubt. Damit würde das Bundesland mit sieben anderen deutschen Ländern gleichziehen, die bereits ähnliche Flexibilität bieten.
Aktuell müssen Richter in Nordrhein-Westfalen mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen, ohne Möglichkeit einer Verlängerung. Anfang Juli hatte der Landtag die Regierung jedoch aufgefordert, eine Änderung des Landesrichtergesetzes vorzuschlagen. Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) unterstützt den Vorstoß und argumentiert, dies gebe dem Justizsystem mehr Flexibilität.
Der nun gebilligte Entwurf würde Richtern erlauben, bis 69 zu arbeiten, falls sie dies wünschen. Damit folgt das Land dem Vorbild von sieben anderen Bundesländern. Der Vorschlag wird nun offiziell dem Landtag zur weiteren Beratung vorgelegt.
Sollte die Reform verabschiedet werden, wäre dies ein Abschied vom bisherigen starren Pensionsalter. Richter hätten dann die Wahl, ihre Tätigkeit um zwei weitere Jahre auszudehnen. Die Entscheidung liegt in den kommenden Monaten beim Landtag.






