Podcaster Ben Berndt wehrt sich gegen LfM-Anordnung zu Höcke-Interview
Evelin KostolzinPodcaster Ben Berndt wehrt sich gegen LfM-Anordnung zu Höcke-Interview
Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) hat den Podcaster Ben Berndt angewiesen, ein Interview mit Björn Höcke nachzubearbeiten. Die Folge seines Formats ungeskriptet wurde bereits über sechs Millionen Mal gestreamt. Berndt weigert sich, der Aufforderung nachzukommen.
Die LfM erteilte einen Hinweisbeschluss, der Berndt verpflichtet, das Gespräch bis zum 30. Juni zu überarbeiten. In dem Interview äußerte Höcke sich zu seinen rechtlichen Verurteilungen wegen der Verwendung des Slogans „Alles für Deutschland“. Berndt hatte die Folge bereits früher nach einer Bitte der Politikerin Frauke Petry gekürzt.
Berndt lehnte die Anordnung der LfM ab und warf dem Land Zensur vor. Er argumentierte, eine Unterwerfung würde andere Podcaster zu Selbstzensur ermutigen. Die LfM wies den Vorwurf zurück und bezeichnete ihr Vorgehen als das „mildeste verfügbare Mittel“.
Seit 2020 haben Medienaufsichtsbehörden der Länder 38 vergleichbare Hinweisbeschlüsse an Anbieter erlassen. Während des Interviews hatte Berndt Höckes Aussagen weder hinterfragt noch eingeordnet.
Der Streit dreht sich um das ungekürzte Gespräch mit Höcke. Berndt besteht darauf, keine nachträglichen Änderungen vorzunehmen. Die LfM hält daran fest, dass es sich um einen „standardmäßigen Verfahrensschritt“ handele.
