Polizei NRW nimmt Gesuchten mit verbotenen Potenzmitteln fest
Polizei NRW: Festnahme durch Haftbefehl – Verbotenes Potenzmittel sichergestellt
Polizeidirektion Sankt Augustin – Gelsenkirchen – Am 15. Dezember haben Beamte der Polizei am Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen 46-jährigen Mann festgenommen. Die Festnahme erfolgte im Rahmen einer Routinekontrolle, bei der ein offener Haftbefehl aufgedeckt wurde. Bei einer anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten verbotene Medikamente in seinem Besitz.
Der Mann war bei einer standardmäßigen Personenkontrolle am Bahnhof angehalten worden und hatte eine gültige Duldung vorgelegt – eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Allerdings stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein aktiver Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen vorlag. Dieser ging auf ein Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom Dezember 2024 zurück, in dem der Mann wegen Hausfriedensbruchs und Nötigung verurteilt worden war.
Der Fall zeigt, wie Routinekontrollen zu unerwarteten Ermittlungserfolgen führen können. Dem Festgenommenen drohen nun nicht nur die Vollstreckung der ursprünglichen Strafe, sondern auch zusätzliche Konsequenzen wegen des Besitzes der verbotenen Arzneimittel. Die Polizei gab weder die Identität des Mannes noch weitere Details zum Fall bekannt.






