Reform der Beamtenpensionen: Milliardenkosten drohen bis 2060
Evelin KostolzinReform der Beamtenpensionen: Milliardenkosten drohen bis 2060
Sachverständigenrat warnt vor Reformbedarf bei Beamtenpensionen
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung drängt auf eine Reform der Beamtenversorgung. Derzeit erhalten diese Beschäftigten ihre Renten direkt aus den öffentlichen Haushalten – und nicht, wie andere Arbeitnehmer, über die gesetzliche Rentenversicherung. Ein geplanter Systemwechsel könnte sie zwar in die reguläre Rente einbeziehen, doch die Kosten für die Steuerzahler wären enorm.
Bisher zahlen Beamte keine Beiträge in die gesetzliche Rente ein und erhalten im Gegenzug auch keine Leistungen daraus. Stattdessen finanzieren Bund, Länder und Kommunen ihre Pensionen direkt aus den Haushalten. Der Vorschlag des Sachverständigenrats sieht vor, sie schrittweise in das allgemeine Rentensystem zu überführen.
Ein solcher Umbau würde jedoch Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Selbst bei einem sofortigen Reformstart wären die klassischen Beamtenpensionen erst nach 2090 vollständig abgeschafft. Die finanziellen Belastungen stiegen dabei kontinuierlich an: Allein die Arbeitgeberanteile würden bis 2035 auf jährlich 10 Milliarden Euro klettern.
Bis 2040 verdoppelten sich die Kosten auf 20 Milliarden Euro pro Jahr, und die Prognosen zeigen einen weiteren Anstieg – auf voraussichtlich 70 Milliarden Euro jährlich bis 2060. Den größten Teil dieser Ausgaben, mehr als zwei Drittel, müssten die Länder schultern, während der Bund etwa ein Sechstel übernähme. Der Rest entfiele auf die Kommunen.
Trotz der hohen Kosten würde die Reform das Rentensystem jedoch nicht automatisch stabilisieren. Der Rat warnt, dass ohne deutliche Haushaltsaufstockungen weiterhin Finanzierungslücken bestünden.
Die geplanten Änderungen wären ein tiefgreifender Einschnitt in die Finanzierung der Beamtenversorgung. Die Länder trügen den größten Teil der steigenden Lasten, was die öffentlichen Haushalte über Jahrzehnte belasten könnte. Ohne zusätzliche Haushaltsmittel sind jedoch keine kurzfristigen Entlastungen für die Rentenkassen zu erwarten.