22 December 2025, 03:36

Rund 23.000 junge Menschen wahlberechtigt Online-Wahl für Jugendparlament

Eine Gruppe von Menschen in der Nähe eines Podiums mit Mikrofonen, Schildern auf Ständern, Fahnen und Schildern an der Wand, alles unter hellen Lichtern.

Rund 23.000 junge Menschen wahlberechtigt Online-Wahl für Jugendparlament

Rund 23.000 junge Menschen wahlberechtigt: Online-Wahl zum Jugendparlament

Teaser: Der Stadtrat von Mönchengladbach hat beschlossen, das zweite Jugendparlament per Online-Abstimmung zu wählen. Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen zwischen 12 und 20 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mönchengladbach.

21. Dezember 2025, 09:00 Uhr

In Mönchengladbach findet im März die zweite Wahl zum Jugendparlament statt – eine Chance für junge Einwohner, lokale Entscheidungen mitzugestalten. Die Abstimmung läuft vollständig online, rund 23.000 Jugendliche zwischen 12 und 20 Jahren sind wahlberechtigt. Bewerbungen als Kandidat oder Kandidatin sind vom 2. bis zum 25. Januar möglich.

Das Jugendparlament fungiert als unabhängige Interessenvertretung der jungen Generation in der Stadt. Seine Mitglieder setzen sich für jugendrelevante Themen ein, arbeiten mit der Kommunalpolitik zusammen und wirken in Gremien wie dem Jugendhilfeausschuss mit. Zudem vertreten sie Mönchengladbach in landesweiten Jugendstrukturen.

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Die Wahl selbst findet vom 9. bis zum 13. März statt. Jede wahlberechtigte Person hat bis zu 25 Stimmen – eine pro Kandidat oder Kandidatin. Wer antreten möchte, muss seine Bewerbung bis zum 25. Januar, 18 Uhr, einreichen, unterstützt von mindestens fünf wahlberechtigten Jugendlichen. Die Wahlunterlagen inklusive sicherer Zugangsdaten werden bis spätestens 23. Februar per Post an die Berechtigten verschickt. Die Online-Abstimmung wird damit zum zweiten Mal vom Stadtrat organisiert.

Das Jugendparlament sorgt dafür, dass die Anliegen junger Menschen in der Kommunalpolitik Gehör finden. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter bringen sich in Diskussionen, Ausschüsse und landesweite Jugendnetzwerke ein. Die Wahlunterlagen gehen allen Wahlberechtigten vor Beginn der Abstimmung im März postalisch zu.