Schweinehalter hetzt der Januar 2026 mit strengen Meldefristen und neuen Biosicherheitsregeln
Eggert StriebitzSchweinehalter hetzt der Januar 2026 mit strengen Meldefristen und neuen Biosicherheitsregeln
Deutsche Schweinehalter stehen zu Beginn des Jahres 2026 vor einem straffen Zeitplan mit mehreren Meldefristen. Zu den wichtigsten Abgaben zählen Bestandsaktualisierungen, Aufzeichnungen über den Antibiotikaeinsatz sowie Biosecurity-Bewertungen. Versäumte Fristen können sich auf Subventionszahlungen und die Einhaltung branchenweiter Programme auswirken.
Vom 1. bis 14. Januar müssen Landwirte ihre Produktionsart und Tierbestände für die zweite Jahreshälfte 2025 über HI-Tier, die nationale Nutztierdatenbank, melden. Diese Daten fließen in die Antibiotika-Datenbank (TAM) ein, die den Antibiotikaverbrauch erfasst. Selbst wenn keine Antibiotika verabreicht wurden, ist eine Nullmeldung verpflichtend. Es gelten Meldegrenzen: 250 Tiere für Mastferkel und Mastschweine sowie 85 Tiere für Zucht- oder Saugferkel.
Bis zum 15. Januar ist über dasselbe System ein jährlicher Bestandsbericht fällig, der die Tierzahlen zum 1. Januar widerspiegelt. Diese Meldung ist direkt mit der Subventionsberechtigung verknüpft und damit entscheidend für finanzielle Unterstützung. Zudem müssen Tierhalter ihren Bestand bei der Tierseuchenkasse ihres Bundeslandes melden – die Fristen variieren hier regional. Neu ab 2026: Die TAM-Meldungen wechseln auf einen jährlichen Turnus, wobei die Daten bis zum 14. Januar des Folgejahres vorliegen müssen. Gleichzeitig führt das QS-Qualitätssicherungssystem ab 1. Januar strengere Biosicherheitsvorgaben ein, die von den Landwirten eine individuelle Risikobewertung erfordern.
Betriebe im Programm „Initiative Tierwohl (ITW)“ müssen zudem ihre jährliche Stallklima- und Trinkwasseranalyse durchführen, um technische Systeme und Wasserqualität zu prüfen. Darüber hinaus haben sie bis 31. Januar Zeit, ihren Bericht zu den Haltungbedingungen für 2025 einzureichen.
Die ersten Wochen des Jahres 2026 bringen für Schweinehalter eine Flut verpflichtender Meldungen mit sich. Die Einhaltung der Vorgaben von HI-Tier, TAM und ITW sichert den weiteren Zugang zu Subventionen und Marktprogrammen. Landwirte sollten die länderspezifischen Fristen für die Tierseuchenkasse prüfen, um Sanktionen zu vermeiden.






