Skandal im Märkischen Kreis: Schweinemastbetrieb wegen gravierender Tierschutzverstöße aus QS-System ausgeschlossen
Eggert StriebitzSkandal im Märkischen Kreis: Schweinemastbetrieb wegen gravierender Tierschutzverstöße aus QS-System ausgeschlossen
Ein Schweinemastbetrieb im Märkischen Kreis, Nordrhein-Westfalen, wurde aus dem QS-Qualitätssicherungssystem ausgeschlossen, nachdem schwere Verstöße gegen den Tierschutz aufgedeckt wurden. Verdeckt gedrehte Aufnahmen zeigten verletzte Schweine, tote Ferkel und erschütternde Haltungsbedingungen, was umgehend zu Reaktionen von Behörden und Tierschutzorganisationen führte.
Die Tierschutzorganisation Aninova hatte die Missstände zunächst in einem auf Instagram veröffentlichten Video enthüllt, das über eine halbe Million Aufrufe verzeichnete. Die Aufnahmen dokumentierten verwahrloste Tiere und heruntergekommene Stallanlagen, was in der Öffentlichkeit Empörung auslöste. Eine anschließende Kontrolle durch das örtliche Veterinäramt bestätigte zahlreiche Verstöße gegen Tierschutz- und Hygienevorschriften.
Das QS-Qualitätssicherungssystem leitete am 14. Oktober eine Sonderprüfung ein, bei der inakzeptable Zustände – darunter auch tote Tiere – festgestellt wurden. In der Folge wurde der Betrieb umgehend aus dem Zertifizierungssystem ausgeschlossen. Zudem wurde der für frühere Kontrollen zuständige Prüfer suspendiert, nachdem Unstimmigkeiten in seinem Bericht aufgedeckt worden waren.
Der betroffene Landwirt, der zugleich Geschäftsführer des Rheinisch-Nassauischen Land- und Winzerverbandes ist, muss sich nun wegen des Verdachts auf Straftaten verantworten. Aninova kritisierte seine Doppelfunktion scharf: Sein öffentliches Eintreten für landwirtschaftliche Standards stehe im Widerspruch zur Vernachlässigung auf dem eigenen Hof. Der Verband distanzierte sich unterdessen und betonte, keine Kenntnis von den Zuständen auf dem Betrieb gehabt zu haben.
Das QS-System beauftragt zwar unabhängige Stellen mit den Audits, behält sich aber vor, eigene Ermittler einzusetzen, wenn die Neutralität infrage steht. Der Fall wirft Fragen zur Kontrolle im Zertifizierungsprozess auf.
Der Ausschluss des Betriebs aus dem QS-System erfolgte nach wiederholten Beanstandungen bei Inspektionen und zunehmenden Beweisen für systematische Vernachlässigung. Gegen den Landwirt wurden strafrechtliche Schritte eingeleitet, während die Zertifizierungsstelle den beteiligten Prüfer suspendierte. Der Fall offenbart Lücken in der Umsetzung von Kontrollen und die Konsequenzen, wenn Tierschutzstandards nicht eingehalten werden.






