Stichwahl in Bergisch Gladbach: OB und Landrat werden am 28. September 2025 gewählt
Eggert StriebitzStichwahl in Bergisch Gladbach: OB und Landrat werden am 28. September 2025 gewählt
Stichwahl für Oberbürgermeister in Bergisch Gladbach und Landrat im Rheinisch-Bergischen Kreis am 28. September 2025
Am Sonntag, dem 28. September 2025, findet die Stichwahl für das Amt des Oberbürgermeisters von Bergisch Gladbach sowie des Landrats des Rheinisch-Bergischen Kreises statt. Wählerinnen und Wähler, die für die Hauptwahl am 14. September bereits Briefwahlunterlagen beantragt hatten, erhalten die Unterlagen für die Stichwahl automatisch bis Montag, den 22. September 2025, zugeschickt.
Die Wahllokale bleiben dieselben wie bei der Wahl am 14. September und sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Briefwahlunterlagen können weiterhin persönlich im Wahlamt der Stadt unter Vorlage eines gültigen Ausweises beantragt werden. Das Wahlamt bestätigt Anfragen auch telefonisch unter der Nummer 02202-14-2888. Wer kurzfristig erkrankt, kann noch bis Sonntag, 15 Uhr, einen Antrag auf Briefwahl stellen – hierfür sind jedoch ein ärztliches Attest und eine Vollmacht erforderlich.
Ausgefüllte Briefwahlumschläge können bis Sonntag, 16 Uhr, in den städtischen Briefkästen oder im zentralen Wahlamt abgegeben werden. Wer bereits für die Wahl am 14. September Briefwahl beantragt hatte, darf diesmal nicht persönlich im Wahllokal wählen.
Sollten die Briefwahlunterlagen nicht eintreffen, können Betroffene das Problem bis Samstag, den 27. September, 12 Uhr, im Wahlamt melden und Ersatzunterlagen anfordern.
In der Stichwahl werden sowohl der neue Oberbürgermeister als auch der Landrat bestimmt. Wählerinnen und Wähler haben bis zum Wochenende Zeit, eventuelle Probleme mit der Briefwahl zu klären. Die Wahllokale arbeiten unter denselben Bedingungen wie bei der vorherigen Wahl.






