Stichwahl in Düren: Wer wird neuer Landkreiskommissar?
Stichwahl für den Posten des Landkreiskommissars in Düren am 28. September 2025
Am 28. September 2025 findet in Düren die Stichwahl für das Amt des Landkreiskommissars statt. Wählerinnen und Wähler, die bereits an der ersten Wahl am 14. September teilgenommen haben, können ihre Wahlbenachrichtigung auch für die zweite Runde nutzen. Sowohl die Briefwahl als auch die persönliche Stimmabgabe in den Wahllokalen bleiben möglich – jeweils mit klaren Fristen und Voraussetzungen.
Wer für die Wahl am 14. September bereits die Briefwahl beantragt hatte, erhält die Unterlagen automatisch. Wer dies nicht getan hat, aber für die Stichwahl per Brief wählen möchte, kann den Antrag noch bis zum 26. September, 15:00 Uhr, stellen. Die Beantragung ist online über einen QR-Code, schriftlich oder über das Wahlamt der Stadt Düren möglich. Jeder Antrag muss persönliche Angaben, eine Unterschrift sowie die Adresse enthalten, an die die Unterlagen gesendet werden sollen. In Haushalten mit mehreren Wahlberechtigten – etwa bei Ehepaaren oder Familien – müssen alle Personen ihre Daten und Unterschriften einzeln angeben.
Falls die Briefwahlunterlagen nicht bis Anfang der folgenden Woche eingehen, können Ersatzwahlscheine bis zum 27. September, 12:00 Uhr mittags, beantragt werden. Die Wahl vor Ort findet in denselben Wahllokalen wie zuvor statt; hier ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Auf der Website der Stadt Düren finden sich weitere Informationen zur Brief- und zur Direktwahl. Bei Fragen steht das Wahlamt der Stadt Düren für Unterstützung zur Verfügung.
Die Stichwahl am 28. September entscheidet über die nächste Landkreiskommissarin oder den nächsten Landkreiskommissar in Düren. Wählerinnen und Wähler sollten die Fristen für die Beantragung der Briefwahl sowie für Ersatzdokumente beachten. Offizielle Informationen und Hilfestellungen sind über die Online-Angebote der Stadt und das Wahlamt abrufbar.






