10 February 2026, 20:23

Telekom gewinnt 30-Millionen-Urteil gegen Meta in Netznutzungsstreit

Ein hoher Strommast mit mehreren Drähten vor einem klaren, tiefblauen Himmel.

Richterentscheid: Meta muss Telekom 30 Millionen Euro zahlen - Telekom gewinnt 30-Millionen-Urteil gegen Meta in Netznutzungsstreit

Ein deutsches Gericht hat Meta, die Muttergesellschaft von Facebook, verurteilt, an die Deutsche Telekom rund 30 Millionen Euro an ausstehenden Netznutzungsgebühren zu zahlen. Das Urteil beendet einen langjährigen Streit über die Vergütung von Datentransportdienstleistungen zwischen den beiden Unternehmen. Beide Konzerne hatten sich gegenseitig vorgeworfen, ihre marktbeherrschende Stellung ausgenutzt zu haben, doch das Gericht wies die Klagen gegen die Deutsche Telekom in diesem Fall zurück.

Die Entscheidung schafft einen rechtlichen Präzedenzfall und bestätigt, dass Netzbetreiber von Technologieunternehmen Zahlungen für die Übertragung von Datenverkehr verlangen können.

Der Konflikt eskalierte, als Meta 2021 die Zahlungen an die Deutsche Telekom für den Datentransport einstellte. Die Meta-Tochter Edge Network argumentierte, es habe weder einen formellen Vertrag noch eine Zahlungspflicht gegeben, da der Telekommunikationsanbieter Meta nicht direkt beliefert habe. Die Deutsche Telekom konterte mit der Forderung nach einer Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte ein früheres Urteil, verlängerte den streitigen Abrechnungszeitraum und erhöhte die Gesamtsumme auf 30 Millionen Euro. Die Richter stellten fest, dass Edge Network den Datenverkehr auch über andere Anbieter hätte leiten können, sich jedoch bewusst für die weitere Nutzung der Infrastruktur der Deutschen Telekom entschieden habe. Zudem wies das Gericht Metas Vorwurf zurück, die Deutsche Telekom besitze in diesem Streit eine unzulässig dominante Marktposition.

Der Fall ist Teil einer größeren europäischen Initiative für "Fair-Share"-Zahlungen, bei der Telekommunikationsunternehmen finanzielle Beiträge von US-Technologiekonzernen für die Netznutzung einfordern. In den vergangenen fünf Jahren haben sich die Lobbyaktivitäten verschärft: Die Europäische Kommission startete 2023 eine Konsultation zur Infrastrukturfinanzierung. Die 2024 beschlossenen Änderungen des Digital Markets Act schreiben nun Verhandlungen zwischen Tech-Firmen und Telekommunikationsanbietern vor, während die französische Regulierungsbehörde Arcep 2024 vorläufige Zahlungspflichten für Google und Meta verhängte. In Deutschland soll 2025 ein Bundestagsgesetz folgen, und auf EU-Ebene gibt es weitere Vorschläge – doch die vollständige Umsetzung verzögert sich bis zu gerichtlichen Entscheidungen im Jahr 2026.

US-Technologieunternehmen argumentieren, ihre Dienste steigerten die Nachfrage nach Internetverträgen und kämen damit indirekt den Netzbetreibern zugute. Die Telekommunikationsbranche hingegen besteht darauf, dass der hohe Datenverkehr durch Plattformen wie Facebook die Infrastruktur belaste und daher eine Kompensation gerechtfertigt sei.

Das Urteil legt eine rechtliche Grundlage dafür fest, dass Netzbetreiber von Tech-Konzernen Gebühren für die Datenübertragung verlangen können. Die Deutsche Telekom erhält nun 30 Millionen Euro von Meta als Ausgleich für die ausstehenden Gebühren des streitigen Zeitraums. Unterdessen dauert die grundsätzliche Debatte um "Fair Share" an – mit weiteren regulatorischen und juristischen Auseinandersetzungen in Europa in den kommenden Jahren.