Verbotener Elektroschocker am Flughafen Köln/Bonn entdeckt – Passagier fliegt trotzdem weiter
Paulina MangoldVerbotener Elektroschocker am Flughafen Köln/Bonn entdeckt – Passagier fliegt trotzdem weiter
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 bei einer Routinekontrolle des aufgegebenen Gepäcks einen verbotenen Elektroschocker im Besitz eines Passagiers. Der 42-jährige marokkanische Staatsbürger wollte mit dem Flug FR 2359 nach Agadir, Marokko, reisen, als die Beamten das Gerät fanden.
Der Elektroschocker verfügte nicht über die vorgeschriebene Prüfplakette des Bundeskriminalamts (BKA). Nach dem deutschen Waffengesetz gelten solche Geräte als verbotene Waffen. Die Behörden beschlagnahmten den Gegenstand umgehend.
Der Reisende gab an, den Elektroschocker einem Freund überreichen zu wollen, der auf einem Viehbetrieb arbeite. Dennoch leiteten die Ermittler ein Strafverfahren nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes gegen ihn ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Reise mit demselben Flug fortsetzen.
Der Elektroschocker bleibt vorerst in polizeilichem Gewahrsam. Das Verfahren wird nach den einschlägigen Rechtsvorschriften weitergeführt. Die Reisepläne des Passagiers wurden durch den Vorfall letztlich nicht beeinträchtigt.






