Verfassungsgericht ebnet Weg für unabhängige Polizeiaufsicht in NRW
Wally KlemtPolizeigewerkschafts-Beschwerde abgelehnt - Verfassungsgericht ebnet Weg für unabhängige Polizeiaufsicht in NRW
Gericht weist Klage der Polizeigewerkschaft ab
Das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat eine Klage gegen die Einführung einer unabhängigen Polizeiaufsichtsbehörde im Land abgewiesen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt und die Rechtsgrundlage als verfassungswidrig angefochten. Das Gericht wies die Beschwerde zurück und ebnete damit den Weg für die Aufnahme der Arbeit des neuen Beauftragten im kommenden Jahr.
Der Landtag hatte im März 2025 die Schaffung eines unabhängigen Polizeibeauftragten beschlossen. Der künftige Amtsinhaber Hans W. Wandfluh wird befugt sein, polizeiliches Handeln entweder nach Abschluss von Strafverfahren oder parallel dazu zu untersuchen.
Mit dem Urteil kann der Aufsichtsbeauftragte nun wie geplant seine Tätigkeit aufnehmen. Die Entscheidung bestätigt die Befugnis des Landes, eine unabhängige Kontrolle der Polizeiarbeit einzurichten. Die Gewerkschaftsklage wurde in vollem Umfang abgewiesen, sodass das neue Aufsichtssystem bestehen bleibt.






