Warum der Karsamstag kein Feiertag ist – trotz religiöser Bedeutung
Paulina MangoldWarum der Karsamstag kein Feiertag ist – trotz religiöser Bedeutung
Karsamstag, auch Ostersamstag genannt, ist im christlichen Brauchtum ein Tag tiefer Bedeutung – ein Tag der Besinnung auf die Grablegung Christi. Doch anders als andere Ostertage bleibt er in Deutschland, Österreich und der Schweiz ein ganz normaler Werktag. Arbeitnehmer müssen wie gewohnt zur Arbeit erscheinen, ohne Anspruch auf Zusatzvergütung oder freien Ausgleich.
Das Datum des Karsamstags verschiebt sich jährlich, da es sich nach den religiösen Berechnungen des Ostertermins richtet. 2026 fällt er auf den 4. April, Ostersonntag folgt am 5. April. Trotz seiner zentralen Rolle als Abschluss der Fastenzeit genießt der Tag in keinem deutschen Bundesland den Status eines gesetzlichen Feiertags.
Behörden und Unternehmen haben in der Regel regulär geöffnet, wenn auch manche Regionen die Öffnungszeiten verkürzen. Arbeitnehmer haben keinen automatischen Anspruch auf freibekommen – und auch kein Recht auf Sonderzahlungen, es sei denn, ihr Arbeitsvertrag sieht dies ausdrücklich vor. Gleiches gilt für Österreich und die Schweiz, wo der Tag wie jeder andere Samstag behandelt wird.
Theologisch wird zwar von Karsamstag gesprochen, umgangssprachlich ist aber auch die Bezeichnung Ostersamstag verbreitet. In manchen Gegenden wird zu stiller Einkehr geraten, rechtlich jedoch unterscheidet sich der Tag nicht von einem gewöhnlichen Wochenendtages.
Für Arbeitnehmer in Deutschland, Österreich und der Schweiz bedeutet Karsamstag also: Alltag wie immer. Ohne Feiertagsregelung gilt die übliche Arbeitszeit – es sei denn, der Arbeitgeber gewährt freiwillig Sonderregelungen. Die religiöse Bedeutung des Tages ändert nichts an seinem Status als normaler Werktag.






