Winterpflichten 2025: Was Hausbesitzer und Autofahrer jetzt beachten müssen
Wally KlemtWinterpflichten 2025: Was Hausbesitzer und Autofahrer jetzt beachten müssen
Winter steht vor der Tür – und mit ihm Schnee und Pflichten
Am 19. November 2025 wird in höheren Lagen mit Schneefall gerechnet, und mit sinkenden Temperaturen müssen sich Anwohner auf die kalte Jahreszeit vorbereiten – nicht nur, um sicher durch den Winter zu kommen, sondern auch, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Während die Kommunen öffentliche Straßen, Plätze und Radwege räumen und Gehwege streuen, obliegen Grundstücksbesitzern weiterhin gesetzliche Pflichten: Sie müssen die Bürgersteige vor ihrem Grundstück selbstständig und auf eigene Kosten freischaufeln und streuen. Seit 2020 haben viele deutsche Städte die Vorschriften verschärft – oft als Reaktion auf die Pandemie-bedingten Störungen und Gerichtsurteile wie das des Verwaltungsgerichts Münster. Seither gelten erweiterte Pflichten, etwa die Räumung von Zufahrten, sowie strikte Fristen: In einigen Gemeinden muss der Schnee bereits bis 8 Uhr morgens geräumt sein. Metropolen wie Berlin (seit 2022), München (2023) und Köln (2024) haben die Strafen für Verstöße erhöht, doch bundesweit bleibt die Regelung uneinheitlich.
Autofahrer sind verpflichtet, auf Winterreifen mit dem Alpen-Symbol und einer Profiltiefe von mindestens vier Millimetern umzurüsten. Wer mit Sommer- oder reinen M+S-Reifen auf glatten Straßen unterwegs ist, riskiert Bußgelder ab 60 Euro. Auch Radfahrer sollten ihr Tempo drosseln, ausreichend Abstand halten und auf Winter- oder Ganzjahresreifen setzen. Reflektierende Kleidung, eine weiße Frontleuchte, ein rotes Rücklicht und ein roter Rückstrahler sind Pflicht – alles für bessere Sichtbarkeit im Dunkeln.
Im Haushalt gilt es, Außenwasserhähne abzudrehen und leerlaufen zu lassen, um Frostschäden an Leitungen zu verhindern. Kellerfenster sollten geschlossen bleiben, doch Räume sind kurz, aber gründlich mit weit geöffneten Fenstern zu lüften. Gärtner können empfindliche Pflanzen schützen, indem sie Laub vom Rasen rekeln und es als Mulchschicht nutzen. Auch Wassereimer oder Gießkannen gehören rechtzeitig entleert, um Risse durch Kälte zu vermeiden.
Wer diese Winterpflichten vernachlässigt, haftet im Schadensfall – etwa bei Unfällen durch nicht geräumte Wege.
Die bevorstehende Kältewelle bringt für Autofahrer, Radfahrer und Hausbesitzer nicht nur praktische, sondern auch rechtliche Herausforderungen mit sich. Wer die Wintervorsorge vernachlässigt, riskiert Bußgelder, Sachschäden oder sogar juristische Konsequenzen. Die Kommunen raten dringend, jetzt noch vor dem ersten Schnee aktiv zu werden.






