24 May 2026, 04:40

Zehn Jahre Haft für Messerangriff auf Ex-Partnerin nach Trennung

Ex-Partner erstochen: 10 Jahre Haft für 33-Jährigen in Dortmund

Ex-Partner erstochen: 10 Jahre Haft für 33-Jährigen in Dortmund - Zehn Jahre Haft für Messerangriff auf Ex-Partnerin nach Trennung

Ein 33-jähriger Mann ist wegen der Messerattacke auf seine ehemalige Partnerin zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht wertete die Tat als Totschlag und lehnte den schwerwiegenderen Vorwurf des Mordes ab.

Der Vorfall ereignete sich, nachdem die Frau ihren Wunsch geäußert hatte, die Beziehung zu beenden. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst erwogen, den Mann wegen Mordes anzuklagen, und verwies auf niedrige Beweggründe. Später forderte sie jedoch eine 13-jährige Haftstrafe wegen Totschlags.

Während des Prozesses argumentierten sowohl Anklage als auch Verteidigung, dass die Tat nicht die Kriterien für Mord erfülle. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und fand keine Beweise für Vorsatz oder böswillige Absicht. Stattdessen kamen die Richter zu dem Schluss, dass der Mann aus Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit heraus gehandelt habe.

Die Verteidigung hatte eine mildere Strafe von sieben Jahren gefordert, doch das Urteil fiel schließlich auf zehn Jahre aus. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann daher angefochten werden.

Mit dem Urteil wird die Tat offiziell als Totschlag und nicht als Mord gewertet. Der Verurteilte muss ein Jahrzehnt im Gefängnis verbringen – sofern das Urteil nicht in der Berufung gekippt wird. Der Fall zeigt, wie emotionale Belastung als zentraler Faktor in der Strafzumessung berücksichtigt wurde.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones
Quelle